Einheitliche Finanzhilfen für Tiergesundheitsdienste
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 die Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste verabschiedet. Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen mit dem Ziel, die Gesundheit von Nutztieren und damit die Produktion von einwandfreien Lebensmitteln zu fördern. Sie werden vom Bund finanziell unterstützt. Die Grundlagen dafür werden nun vereinheitlicht. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.