Anpassungen im Bereich des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt im Bereich Landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverkehr (LBV) aufgrund von Gerichtsurteilen des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verschiedene Anpassungen vor. Dadurch werden Wettbewerbsnachteile für Landwirtschaftsbetriebe beseitigt, die nicht vom LBV profitieren.