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Grünes Licht für 1. August-Brunch 2020
Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof kann unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden.
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Der Brunch ist eine ideale Plattform, um mit der Bevölkerung in Kontakt zu kommen und ihr die Schweizer Landwirtschaft näher zu bringen. Er eignet sich auch bestens, um den eigenen Direktverkauf anzukurbeln oder andere Hofangebote zu bewerben. Ein «Buurezmorge» zum Nationalfeiertag muss kein Grossanlass ein. Gerade auch kleinere Brunchs haben ihren Reiz.
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