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Betriebsführung

In wenigen Schritten zum sicheren Betrieb

In der Schweizer Landwirtschaft verunfallen jedes Jahr rund 7500 Personen – 25 davon tödlich. Mit gezielten Sicherheitsmassnahmen und einer vorausschauenden Sicherheitskultur lässt sich das Unfallrisiko senken und schwere Unfälle verhindern. Drei konkrete Schritte helfen dabei, das Ziel rasch und zuverlässig zu erreichen.

Schwere Unfälle sollten erst gar nicht passieren. Die Grundlage dafür bilden gezielte Sicherheitsmassnahmen und eine vorausschauende Sicherheitskultur....

Schwere Unfälle sollten erst gar nicht passieren. Die Grundlage dafür bilden gezielte Sicherheitsmassnahmen und eine vorausschauende Sicherheitskultur. Das beginnt bereits mit dem Tragen von geeignetem Schuhwerk.

(Bild: Stefan Gantenbein)

Publiziert am

Quer gelesen

  • Betriebsleitende sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und Schutzmassnahmen durchzusetzen.
  • Arbeitssicherheit funktioniert nur, wenn sie in die Betriebskultur integriert ist und konsequent umgesetzt wird.
  • Mit Checklisten, externen Einschätzungen und einer strukturierten Vorgehensweise lassen sich Risiken reduzieren.

Etwa alle zwei Wochen kostet ein landwirtschaftlicher Unfall in der Schweiz ein Menschenleben. Ein solches Ereignis bedeutet nicht nur Leid für die Familie und das Team. Ein Unfall kann auch einen ganzen Betrieb ins Wanken bringen, wenn niemand zur Verfügung steht, der die Aufgaben und Verantwortungen der verunfallten Person übernehmen kann oder über das nötige Fachwissen verfügt. Für einen solchen Fall eine Notfallstrategie zu haben, macht Sinn – aber noch wichtiger ist die Prävention, damit es erst gar nicht dazu kommt.

Sicher ist nur, wer genau hinschaut

Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist einzigartig – doch die häufigsten Unfallursachen der Branche sind bekannt.

In der Prävention geht es darum, bewusst hinzuschauen und mögliche Gefahren im eigenen Betrieb zu erkennen. Entscheidend ist nicht, was bislang gut gegangen ist, sondern was andernorts in einer ähnlichen Situation bereits schiefgelaufen ist.

Von der Gefahr zur Massnahme

Ist eine Gefahr erkannt, stellt sich als Zweites die Frage nach dem Risiko und der Priorität. Nicht jede potenzielle Gefahr erfordert sofortiges Handeln. Deshalb werden Risiken anhand ihrer Wahrscheinlichkeit und Folgenschwere in einer Matrix bewertet. Unfallprävention bedeutet nicht nur, Risiken zu kennen, sondern sie richtig anzugehen – mit Fokus auf wirksame und nachhaltige Lösungen. Bei der Planung von Schutzmassnahmen kommt das bewährte STOP-Prinzip zum Einsatz.

Die drei wichtigsten Schritte

1. Risiken erkennen

Wer täglich in denselben Abläufen steckt, übersieht oft die Gefahren. Folgende drei Möglichkeiten helfen, diese Betriebsblindheit zu überwinden:

  • Checklisten helfen, strukturiert vorzugehen
  • Ein Blick von aussen – z.B. durch den Austausch mit Berufskolleg*innen – kann neue Perspektiven aufzeigen.
  • Ein Sicherheits-Check durch eine Fachperson bringt eine objektive, professionelle Einschätzung.
  • Rückmeldungen aus Familie und von Mitarbeitenden ernst nehmen.

 

2. Risiken bewerten

Massnahmen müssen zuerst dort ergriffen werden, wo die Risiken am höchsten sind. Besonders kritisch sind Situationen, die oft vorkommen und schwere Folgen haben (dunkel).

 

3. Massnahmen ergreifen: Das STOP-Prinzip

  • Substitution (Ersatz). Die Gefahrenquelle wird beseitigt oder durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt. Beispiel: künstliche Besamung statt mitlaufenden Stier
  • Technik. Beispiel: Geländer anbringen bei Heuabwurf.
  • Organisation. Arbeitsabläufe sicher organisieren. Beispiel: Wartung und Unterhalt von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen und Gebäuden regeln.
  • Person. Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung und persönliches Verhalten. Beispiele: Tragen des Sicherheitsgurtes im Traktor

Menschliches Fehlverhalten ist eine der häufigsten Unfallursachen. Massnahmen auf den Stufen Substitution (Ersatz) und Technik sind am wirksamsten, weil sie das Risiko unabhängig vom Verhalten der Person mini mieren. Organisatorische und personenbezogene Massnahmen kommen erst dann zum Einsatz, wenn keine anderen Lösungen möglich sind oder um verbleibende Rest risiken zu entschärfen.

Sicherheit ist nicht verhandelbar

Sicherheit ist keine Privatsache. Sie liegt in der Verantwortung der Betriebsleitung. Arbeitgebende, die Lernende oder familienfremde Mitarbeitende beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, ein Sicherheitskonzept gemäss EKAS-Richtlinie 6508 umzusetzen. Dies bedeutet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, Gefahren zu minimieren und Schutzmassnahmen konsequent durchzusetzen. Gleichzeitig sind Mitarbeitende verpflichtet, die Sicherheitsvorgaben des Betriebs einzuhalten.

Wer Risiken ignoriert, setzt sich und andere unnötigen Gefahren aus.

Doch was ist zu tun, wenn Sicherheitsvorschriften ignoriert werden? Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) stellt klar, dass Sicherheit nicht verhandelbar ist. Verstösse können schwerwiegende Konsequenzen haben – für den Betrieb, aber vor allem für die direkt oder indirekt betroffenen Menschen. Es reicht daher nicht, Regeln aufzustellen. Sie müssen kommuniziert, vorgelebt und durchgesetzt werden. Arbeitssicherheit funktioniert nur, wenn sie zu einem selbstverständlichen Teil der Betriebskultur wird. 

Unfallversicherungsgesetz und Beizugspflicht

Unterstehen Landwirtschaftsbetriebe dem Unfallversicherungsgesetz (UVG), sind sie obligatorisch verpflichtet, Präventionsmassnahmen umzusetzen. Die UVG-Pflicht bedeutet unter anderem:

  • Obligatorische Unfallversicherung der Mitarbeitenden
  • Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit (ASA) gemäss EKAS-Richtlinie 6508 inkl. Umsetzung eines Sicherheitskonzepts (z. B. landwirtschaftliche Branchen lösung Agritop)
  • Organisation und Unterhalt von sicheren Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln
  • Instruktion & Ausbildung der Mitar beitenden
  • Dokumentation der Umsetzung

www.bul.ch ➞ Agritop ➞ Sicherheitskonzept

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