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Betriebsführung

Grünes Licht für 1. August-Brunch 2020

Da Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt sind, kann der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden. Bereits angemeldete Höfe können ihre Teilnahme bis am 10. Juni 2020 bestätigen und anpassen.

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Publiziert am

Der 1. August-Brunch 2020 kann unter Berücksichtigung der BAG-Vorschriften stattfinden. Die bereits bekannten Hygienemassnahmen müssen dabei eingehalten werden und die Anzahl Gäste auf maximal 300 Personen mit Sitzplatzpflicht und Präsenzlisten beschränkt werden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) wird dafür in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen.

Für jene Höfe, welche die Vorlagen des Bundes auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können oder wollen, bietet der SBV eine Alternative an: «Brunch to go». Dabei offerieren Gastgeberhöfe nicht wie üblich ein klassisches Buure-Zmorge, sondern verpacken ihr selbstgemachtes Bauernbrot zusammen mit Milch, Konfitüre und Joghurt zu einem Brunch-Paket. Dieses kann auf Bestellung abgeholt oder nach Hause geliefert werden.

Sämtliche Höfe, die sich bereits für die Organisation eines Brunchs angemeldet haben, werden gebeten, ihre Teilnahme unter www.bauernportal.ch bis spätestens am 10. Juni 2020zu bestätigen und die Anzahl Gäste - falls nötig - anzupassen. Für das alternative «to go»-Angebot steht ein einfaches Einschreibeformular bereit.

Quelle: LID

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