Der Bund will per 1. April 2021 die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen anpassen. Die Revision der Energieförderungsverordnung sieht vor, dass der Grundbeitrag von aktuell 1000 auf 700 Franken für alle Anlagengrössen sinken soll, zitiert die Nachrichtenagentur aus einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) sollen Betreiber pro Kilowatt 40 Franken mehr erhalten, also neu 380 Franken.
Das UVEK hat diese und andere Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung geschickt, Interessierte können bis am 9. August 2020 dazu Stellung beziehen, schreibt die SDA. Mit dieser Erhöhung soll laut dem UVEK ein Anreiz gesetzt werden, insbesondere auf Einfamilienhäusern grössere Anlagen zu bauen, mit denen die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung genutzt werden können. Dies, weil wegen der Corona-Krise damit zu rechnen sei, dass im laufenden Jahr nur wenig private Solaranlagen gebaut würden.
Quelle: LID