UFA-Revue: Herr Schwab, Ihr Fachgebiet ist die Sicherheit in Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe. In Ihrer Arbeit sind sie als Vertreter der fenaco Genossenschaft in engem Kontakt mit den Behörden. Wie sieht diese Zusammenarbeit konkret aus?
Marcel Schwab: Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) haben wir an einem Projekt zur korrekten Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngern mitgearbeitet. Dies hat zu einer nationalen Vollzugshilfe für die Lagerung dieser Dünger geführt. Ausserdem pflegen wir mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und Vertretern unterschiedlichster Interessenverbände eine enge Zusammenarbeit, um das Risiko von Vorläuferstoffen zu minimieren. Die Erkenntnisse aus diesen Projekten fliessen laufend in unsere tägliche Arbeit ein. So konnten wir die Lagerung von Ammoniumnitrat-Düngern bei LANDI und Landor optimieren und unseren Mitgliedern wertvolle Informationen und Tipps zur sicheren Lagerung auf ihren Betrieben weitergeben.
Was hat die fLG konkret für Massnahmen ergriffen, um die Lagerung dieser Dünger zu optimieren bzw. was raten Sie den Produzentinnen und Produzenten für die gesicherte Lagerung?
Schwab: Mit ein paar Ausnahmen – sogenannten Spezialdüngern – handelt die fLG keine Dünger mehr mit brandfördernden Eigenschaften. Trotzdem gibt es gewisse Zusammenlagerungsgebote zu beachten. So müssen beispielsweise ammoniumnitrathaltige Düngemittel getrennt von anderen Düngern gelagert werden. Wir weisen unsere Mitglieder bei Besuchen oder durch unsere Newsletter via LANDI regelmässig auf diese Zusammenlagerungsgebote hin. Uns ist es wichtig, dass wir seitens der fenaco-LANDI Gruppe sicherstellen, dass keine Vorläuferstoffe zur Herstellung von Explosivstoffen in unseren Verkaufskanälen frei verfügbar sind und wir auf etwaige Gefahren – zum Beispiel in der Lagerung – von risikobehafteten Produkten aufmerksam machen.
Wie schätzen Sie die Thematik der sogenannten Vorläuferstoffe zur Herstellung von Explosivstoffen in Bezug auf die Schweizer Landwirtschaft ein?
Schwab: Grundsätzlich kann mit genügend krimineller Energie aus fast jedem Gegenstand eine Waffe hergestellt werden. Das ist völlig unabhängig, ob man Produkte aus der Landwirtschaft oder einem anderen Bereich einsetzt. Die vorgeschlagene Reglementierung setzt auf pragmatische Massnahmen, die mit der Branche besprochen wurden und gilt für Privatpersonen, nicht aber für Berufsleute wie Landwirtinnen und Landwirte. Bei diesen setzt der Bundesrat auf die Eigenkontrolle und Sensibilisierung, um allfälligem Missbrauch in der Verwendung von Vorläuferstoffen entgegenzutreten. Ich bin überzeugt, dass unsere Schweizer Produzentinnen und Produzenten einen verantwortungsvollen Umgang mit etwaigen risikobehafteten Stoffen pflegen.