Was gilt nun genau bei hydraulischen Bremssystemen für landwirtschaftliche Fahrzeuge?
Die Gesetzgebung für Bremssysteme bei landwirtschaftlichen und Forstfahrzeugen wurde 2019 überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere Traktoren mit einem hydraulischen Ein-leiter-Bremssystem (H1L) und die Vorrichtungen zum Ankuppeln eines Arbeits- oder Transportanhängers. Zurzeit befindet sich die Gesetzgebung in einer Übergangsphase und neue Richtlinien sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Ankuppeln eines einzigen Anhängers mit einem hydraulischen Zweileiter-Bremssystem (H2L) an einen Traktor mit einem H1L-System unter Einhaltung der Schweizer Vorschriften zulässig. Danach ist ein Einleiter-Bremssystem bei einem neuen Traktor nicht mehr zulässig: Das hydraulische Bremssystem bei einem neuen Traktor hat zwingend ein Zweileiter-Bremssystem zu sein.
Und was ist mit Druckluft-Bremssystemen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen?
Die Zweileiter-Druckluftbremsen werden sehr häufig sowohl bei leistungsstarken Fahrzeugen als auch bei Traktoren oder Arbeits- bzw. Transportanhängern eingesetzt, die für 40 km / h zugelassen sind. Diese Technologie ist allgemein bekannt, da sie seit vielen Jahren in den Lkws eingebaut wird. Landwirte und Landwirtinnen können beim Kauf eines neuen Traktors zwischen einem hydraulischen oder einem Druckluft-Bremssystem wählen, vorausgesetzt, die Sicherheits- und Leistungsvorschriften werden erfüllt. Bei der Wahl spielt der vorhandene oder geplante Maschinenpark eine wichtige Rolle. Beim Mieten einer Maschine ist im Vorfeld unbedingt abzuklären, ob Traktor und Anhänger bzw. Maschine kompatibel sind. Um richtig bremsen zu können, müssen Traktor und Anhänger über ein identisches Verhältnis der Abbremsung verfügen. Dieses Verhältnis wurde in der neuen Gesetzgebung erhöht. Es beträgt für Anhänger bis 30 km / h 35 Prozent und 50 Prozent für alle Anhänger über 30 km / h.
Didier Banderet, Spezialist ASGS beim BUL«Der Fahrer ist für seinen Anhängerzug verantwortlich.»
Welche Verantwortung trägt ein Landwirt oder eine Landwirtin beim Fahren auf öffentlichen Strassen?
Beim Fahren auf öffentlichen Strassen trägt die ein Fahrzeug lenkende Person die Verantwortung für ihren Anhängerzug. Sie muss die Vorschriften für Bremsen, Gewichtsbegrenzungen (einschliesslich Adhäsionsgewicht), Kennzeichnung und Beleuchtung sowie die maximal zulässigen Abmessungen befolgen. Mitarbeitende eines Landwirtschaftsbetriebs, die ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Strasse lenken, sind über die Vorschriften der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) zu unterweisen. Vor der Fahrt ist eine Kontrolle der Ausstattung Pflicht. In der Praxis wird die Achslast oder der Versicherungsschutz für die immer teureren Maschinen oftmals unterschätzt. Doch wenn eine Ausstattung nicht den Vorschriften entspricht, beispielsweise bei den Bremssystemen, kann dies bei einem Unfall schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.