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Landtechnik

Fachgerechte Reinigung von Spritzgeräten

Das Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten erfordert äusserste Sorgfalt, damit keine Pflanzenschutzmittelrückstände in die Gewässer gelangen. Es gibt Lösungen – beispielsweise Waschplätze – die für einen einzelnen Betrieb oder zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Betriebe geschaffen werden können.

Ein Biobac ist auch für geringe Mengen von Waschwasser geeignet,
das mit Pflanzenschutzmitteln belastet ist.

Ein Biobac ist auch für geringe Mengen von Waschwasser geeignet, das mit Pflanzenschutzmitteln belastet ist.

(Bild: Kantonaler Pflanzenschutzdienst)

Publiziert am

Aktualisiert am

Leiter, Kantonaler Pflanzenschutzdienst Freiburg

Ackerbau, Kantonaler Pflanzenschutzdienst Freiburg

Der nationale Aktionsplan Pflanzenschutz legt den Fokus auf den Schutz von Gewässern, insbesondere von Oberflächengewässern. In verschiedenen aktuellen Studien wurden in den Wasserläufen zahlreiche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Ursache sind zwei Arten von Verschmutzungsquellen: Abdrift und Abschwemmungen werden als sogenannte diffuse Quellen bezeichnet. Zu deren Vermeidung wurden jüngst die Anwendungsauflagen, zahlreicher Pflanzenschutzmittel ergänzt. Zum andern tragen punktuelle Verschmutzungsquellen mit schätzungsweise über 50 Prozent zur Verunreinigung von Wasserläufen bei. Davon entfällt ein grosser Teil auf das Befüllen und / oder das Reinigen von Spritzgeräten.

Aktionsplan und Kontrollen

Aus diesem Grund besteht eine der Massnahmen, die im Aktionsplan vom 1. Januar 2018 beschlossen wurden, darin, 50 Prozent (je 25 Prozent durch Bund und Kanton) der Investitionskosten für die Füll- und Waschplätze von Spritzgeräten sowie für die Aufbereitungsanlagen von Waschwasser zu übernehmen. Solche Investitionen sind beispielsweise dann notwendig, wenn diese Abwässer nicht in eine aktive Güllegrube eingeleitet werden können. Die Subventionen sind das eine, der Knackpunkt aber ist die Einführung gezielter Kontrollen im Hinblick auf den Gewässerschutz. Eine dreizehn Punkte umfassende Liste wird ab 2020 auf allen Betrieben im Rahmen von Kontrollen, die mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden, angewendet. Obschon die meisten Kontrollpunkte nicht Pflanzenschutzmittel betreffen, sondern Hofdünger oder Kraftstoffe, ist anzunehmen, dass angesichts des derzeitigen politischen und sozialen Drucks ein besonderes Augenmerk auf Pestiziden liegen wird. Zwar wird auch das Lagern von Pflanzenschutzmitteln und das Abstellen von Spritzgeräten überprüft werden, aber der Fokus wird bestimmt auf die Kontrollen der Füll- und Waschplätze für Spritzen sowie deren Entwässerung gerichtet sein. Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass mit diesen Kontrollen nicht auf eine Änderung von Gesetzen oder Verordnungen reagiert, sondern vielmehr sichergestellt wird, dass die bestehenden Auflagen auch tatsächlich eingehalten werden.

Befüll- und Waschplatz auf dem Betrieb mit biologischem Reinigungssystem für Waschwasser mit Resten von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel Biobac)

  1. Befüll- und Waschplatz  Dichter Betonplatz oder dichte, mobile Blache mit angehobenem Rand. Werden andere Maschinen gewaschen, wird das Wasser in die Kanalisation, resp. Abwasserreinigungsanlage (ARA) eingeleitet. Dazu wird ein Mineralölabscheider benötigt.
  2. Dekanter  Erfasst Steine und Biomasse. Wird vor dem Ölabscheider und Rückhaltetank platziert.
  3. Mineralölabscheider  Fängt Öl, Fett und Treibstoff auf, die im Waschwasser enthalten sind. Wird vor dem Rückhaltetank platziert. Bei Gebrauch von Kupfer wird ein Kupferfilter benötigt, wenn ein Reinigungssystem mit Substrat (Stroh, Erde, Kompost) benutzt wird. Eine Anreicherung würde eine Entsorgung des Substrats via Sondermüll erfordern.
  4. Rückhaltetank  Ermöglicht eine temporäre Lagerung des Waschwassers (mit PSM belastet).
  5. Reinigungssystem  Je nach System werden Aktivsubstanzen abgebaut, gefiltert oder für eine Entsorgung aufkonzentriert. Wird Substrat genutzt, besteht es gewöhnlicherweise aus einer Mischung von Erde (50 %), Stroh (25 %) und Kompost (25 %).

Technische Möglichkeiten

Ziel dieses Artikels ist aufzuzeigen, mit welchen technischen Möglichkeiten die heutigen gesetzlichen Auflagen bezüglich Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten korrekt zu erfüllen sind. Waschen könnte man die Spritze auch auf dem Feld, sofern die strengen Richtlinien eingehalten werden. Oberstes Gebot ist in jedem Fall, dass der Betrieb über einen befestigten, dichten Platz verfügt, auf dem die Spritzgeräte befüllt und gereinigt werden können, oder es muss der Zugang zu einer gemeinsam genutzten Anlage gewährleistet sein. Von dieser undurchlässigen Fläche darf kein Wasser versickern oder ins Oberflächenwasser gelangen (z. B. durch ein Dohlengitter) – weder Waschwasser noch anderes auf die Fläche gelangendes Wasser, das Reste von Pflanzenschutzmitteln enthalten könnte (z. B. wenn beim Befüllen etwas verschüttet wird). Das Wasch wasser muss gesammelt werden, weshalb der Platz einen Anschluss an eine aktive Güllegrube oder einen Rückhaltetank aufweisen muss, von wo aus das Wasser zu einer Anlage für die Behandlung von Pflanzenschutzmittelrückständen geleitet oder von einer Spezialfirma aufbereitet wird.

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Der Waschplatz muss undurchlässig sein, damit das Wasser zurück behalten werden kann.

(Kantonaler Pflanzenschutzdienst)

Entscheid erfolgt im Hinblick auf Nutzung

Es gibt verschiedene Systeme zur Aufbereitung von Pflanzenschutzmittelrückständen, die auf einem Betrieb für eine individuelle oder gemeinsame Nutzung angelegt werden können. Die Funktionsweisen umfassen zum einen den Abbau von Molekülen, biologisch per Biobed oder Biofilter oder durch fotochemische Oxidation, zum anderen die Aufkonzentrierung der Moleküle per Umkehrosmose, Entwässerung oder Aktivkohlefiltration.

Die Wahl des geeigneten Systems wird durch mehrere Faktoren bestimmt, beispielsweise durch die aufzubereitende Wassermenge, den vorhandenen Platz, sowie das verfügbare Budget. Weiter ist zu berücksichtigen, ob Kupferrückstände vorhanden sind. Nebst den Anfangsinvestitionen sind auch die weiteren Kosten sowie die kurz- und langfristige Wartungsfreundlichkeit der Anlage ein wichtiges Auswahlkriterium. Hinsichtlich der Kosten ist eine Gemeinschaftsanlage womöglich eine interessante Option, wenn die zurückzulegende Strecke angemessen ist. Insbesondere für das Befüllen muss bei zu grossen Distanzen zwischen Betrieb und / oder Feldern eine Alternative zur Gemeinschaftsanlage gefunden werden. Die Befüllung kann dann auf dem eigenen Betrieb erfolgen, beispielweise in einer Halle ohne Abfluss oder auf einer dichten Plane mit Überlaufschutzrand, die anschliessend auf dem Waschplatz gereinigt werden kann.

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Der Gitterrost mit Ablauf muss an eine Zuleitung zu einem Sammelbehälter (Auffangwanne) ange schlossen sein.

(Bild: Kantonaler Pflanzenschutzdienst)

Aufbereitung der Rückstände

Von den zur Auswahl stehenden Systemen für die Aufbereitung von Pflanzenschutzmittelrückständen auf dem Betrieb werden Anlagen mit biologisch aktivem Substrat (Biobed oder Biobac) am häufigsten eingesetzt. Dieses System kann im Eigenbau erstellt werden, was Kosten spart. Es eignet sich auch zur Behandlung geringer Mengen von belastetem Wasser, weshalb es für eine Installation zur Einzelnutzung taugt.

Der befestigte, dichte Waschplatz ist mit einem Preis von über 350 Franken pro Quadratmeter der Hauptkostenfaktor. Ist eine Überdachung des Platzes erforderlich, dürfte auch diese je nach gewählter Konstruktion mit einem höheren Kostenaufwand verbunden sein. Ein Tunnel kann aber durchaus ausreichen.

Vor Beginn der Bauarbeiten sind als erstes die zuständigen kantonalen Stellen für Gewässerschutz und Vergabe von Subventionen zu kontaktieren. Für jeden Kanton gelten individuelle Auflagen und Verfahren. Die Frage der Baugenehmigung ist mit der Gemeinde, in der die Arbeiten ausgeführt werden, zu klären. 

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