Importkontingente für Butter und Konsumeier werden erhöht

Der Bundesrat hat  entschieden, für das laufende Jahr die Importkontingente für Butter und Konsumeier um je 2’000 Tonnen zu erhöhen. Er heisst damit die Anträge der Milch- und der Eierbranche gut. Mit diesen beiden Kontingentserhöhungen soll die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Butter und Eiern für die nächsten Monate sichergestellt werden.

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Unter dem Einfluss der Coronakrise ist die Nachfrage des Detailhandels nach Butter und Eiern im Frühling dieses Jahres stark gestiegen. Aufgrund der Ende Oktober 2020 beschlossenen Massnahmen des Bundesrats gegen den weiteren Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus und wegen der bevorstehenden Vorweihnachtszeit rechnen die Branchenvertreter erneut mit einer Zunahme des Eier- und Butterkonsums.

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat sich im Rahmen einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Milchproduzenten auf einen weiteren Antrag für eine Erhöhung des Teilzollkontingents Butter um 2’000 Tonnen geeinigt. Da über die vergangenen Jahre ein stetiger Anstieg der Käseproduktion verzeichnet wird, ist bei gleichbleibender Milchproduktion die Herstellung von Butter entsprechend rückläufig. Aufgrund der erhöhten Nachfrage wurde das Teilzollkontingent Butter bereits im Juni und September dieses Jahres aufgestockt.

Ab dem Jahr 2021 erhält das Bundesamt für Landwirtschaft vom Bundesrat die Kompetenz, nach Anhörung der interessierten Kreise, das Teilzollkontingent Butter vorübergehend zu erhöhen. Damit kann eine sichere Versorgung des Schweizer Buttermarktes flexibler ermöglicht werden.

Für die Versorgung mit Konsumeiern bis zum Jahresende, insbesondere während der absatzstarken Vorweihnachtszeit, beantragte die Paritätische Kommission der Eierproduzenten und des Handels (PAKO) eine Erhöhung des entsprechenden Teilzollkontingents um 2'000 Tonnen. Das Teilzollkontingent für Konsumeier war aufgrund der höheren Nachfrage bereits auf den 1. Juli 2020 um 1’000 Tonnen erhöht worden.

Die Erhöhung der Teilzollkontingente für Butter und Konsumeier gilt ab dem 23. November 2020 und ist auf Ende Jahr befristet. Die Kontingentsanteile für Butter werden versteigert. Das Teilzollkontingent Konsumeier wird in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen verteilt.

Quelle: Der Bundesrat

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