Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzen und verursacht Schäden nicht nur in landwirtschaftlichen Kulturen, sondern auch auf Rasenflächen und Wiesen. Der Japankäfer ist in der Schweiz als Quarantäneorganismus geregelt, d.h. es besteht eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht.
Wie sieht der Japankäfer aus
Ausgewachsene Japankäfer sind 10–12 mm lang (wie ein Fünfrappenstück) mit metallisch kupferfarbenen Flügeldecken. Typisch sind die kleinen, weissen Haarbüschel am Hinterleib: Auf jeder Seite befinden sich fünf kleine, am Hinterteil zwei grössere Haarbüschel.
Wie lässt sich eine Einschleppung des Japankäfers verhindern?
Über weite Distanzen verbreitet sich der Japankäfer besonders dank menschlicher Hilfe. Folgende Massnahmen werden empfohlen:
- Fahrzeuge und Gepäck vor der Rückreise auf Käfer kontrollieren
- Keine Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse und Früchte aus den Ferien nach Hause bringen. Damit können nicht nur Japankäfer, sondern auch andere Schädlinge und Krankheiten eingeschleppt werden.
Was tun bei Verdacht auf Japankäfer?
- Käfer einfangen, fotografieren und einfrieren
- Standort und – wenn möglich – Namen der Pflanze notieren, auf dem das Tier beobachtet wurde
- Zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst informieren
Quelle: Agroscope