Durch Aufgabe eines Marktplatz-Inserates schliesst der Inserent mit der UFA-Revue per Online-Formular oder telefonisch einen Insertionsvertrag ab. Für das Vertragsverhältnis gelten – in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 363 ff. über den Werkvertrag – die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie sollen die reibungslose Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen.
Grundsatz
Die UFA-Revue ist nicht Vertragspartei von Verträgen, die zwischen den Inserenten (Händler/Privatpersonen) und den Käufern auf dem Marktplatz geschlossen werden. Die UFA-Revue übernimmt keine Verantwortung für die mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken und haften in keiner Weise für etwaige, dadurch entstehende Schäden.
Definition Händler/Privatperson
- Als Händler werden Personen oder Firmen bezeichnet, die selbständig (neben-) beruflich oder gewerblich Waren, Tiere, Immobilien oder Dienstleistungen verkaufen, mit dem Ziel, einen Gewinn zu erwirtschaften.
- Privatpersonen verkaufen oder verschenken Waren, Tiere oder Immobilien ohne damit einen gewerbsmässigen Profit erzielen zu wollen.
Insertionstarife
- Für Händler und Privatpersonen gelten unterschiedliche Inseratetarife für ihre Anzeigen.
- Zur Anzeige gehört ein Inseratetext sowie mind. eine Telefonnummer und optional eine E-Mail-Adresse oder eine zweite Telefonnummer, die im Inserat erscheinen.
- Für Privatpersonen, die Mitglied einer LANDI sind, ist die Anzeige kostenlos.
- Kosten für Chiffre- oder Premium-Inserate werden sowohl Händlern sowie Privatpersonen, auch denjenigen die LANDI Mitglied sind, in Rechnung gestellt.
- Die UFA-Revue redigiert alle Inserate. Daher kann es in vereinzelten Fällen zu Preisanpassungen kommen.
- Die UFA-Revue hält sich das Recht vor, Tarifanpassungen vorzunehmen.
Erscheinung des Inserats
Die Inserate werden jeweils in/ab der nächstfolgendem bzw. nächstmöglichen Ausgabe publiziert.
Auswahl Händler oder Privatperson
- Der Inserent verpflichtet sich, die Frage wahrheitsgetreu zu beantworten.
- Sollte die Auswahl bei der Buchung nicht wahrheitsgetreu angegeben worden sein, behält sich die UFA-Revue vor, den Inserenten darauf hinzuweisen und allenfalls Sanktionen vorzunehmen.
Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen der Anzeige. Eine Sammelrechnung für verschiedene Anzeigen in unterschiedlichen Ausgaben ist nicht möglich.
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
- Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, können Mahngebühren anfallen.
Nachträgliche Korrekturen an Inseraten
- Nachträgliche Korrekturen am Anzeigen-Text nimmt die UFA-Revue telefonisch zu den Hotline-Zeiten (dienstags bis freitags 9.30 – 11.30 Uhr, Tel. 058 433 65 45) entgegen. Die Kosten des Inserats können dadurch vom Original-Auftrag abweichen.
- Soll ein Inserat in der nächsten Ausgabe nicht mehr erscheinen, da der Artikel z.B. bereits verkauft wurde, kann dies ebenfalls über die Hotline mitgeteilt werden.
Ablehnung von Inseraten
Die UFA-Revue hat das Recht, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Verbotene Anzeigen-Inhalte
- Waffen aller Art, Waffenzubehör und Munition
- Sprengstoffe, Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände und Schiesspulver
- Erotikanzeigen
- Arznei- und Betäubungsmittel
- Tabakwaren, (E-)Zigaretten, Alkohol
- Tiere und Pflanzen die unter das Artenschutzgesetz fallen
- Angebote mit 0900-Nummern
- Politische Anzeigen
Schlussbestimmungen
Die UFA-Revue behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern und die Dienstleistungen anzupassen oder einzustellen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.
Version: Januar 2020