Tragische Ereignisse können das Leben von Bauernfamilien auf den Kopf stellen und sie in ihrer Existenz bedrohen. Der Nothilfefonds der fenaco-LANDI Gruppe (fLG) stellt sicher, dass betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsgemeinschaften rasch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Einschätzung, ob und wie bei einem ausserordentlichen Ereignis finanzielle Soforthilfe geleistet werden kann, liegt bei der örtlichen LANDI. Stimmt diese einem Antrag auf Nothilfe zu und ist sie bereit, einen Drittel der benötigten Naturalleistungen oder Instandstellungskosten zu übernehmen, steuert die fenaco Genossenschaft die restlichen zwei Drittel bei.
Brände am häufigsten
Grundsätzlich sieht der Nothilfefonds Unterstützung bei Elementarereignissen wie Feuer, Hochwasser, Murgängen und Sturmschäden vor, wobei Brände die häufigste Ursache darstellen. Unterstützung erfahren betroffene Bäuerinnen und Bauern aber auch bei Ereignissen, die aufgrund ihrer Heftigkeit und fehlendem oder verzögert ausgerichtetem Versicherungsschutz mit einem Elementarereignis gleichgesetzt werden können, wie beispielsweise Tierseuchen oder schwere Personenunfälle, die eine Fortführung des Landwirtschaftsbetriebs erheblich beeinträchtigen. 2019 wurden dank dem Nothilfefonds der fLG insgesamt sieben Betriebe mit Soforthilfe unterstützt.
Erste Hilfe zur Überbrückung
Für die Betroffenen ist eine rasche Unterstützung aus ihrem nahen Umfeld wesentlich und da zählt auch die örtliche LANDI dazu. Sie kennt ihre Mitglieder, ist orts- und sachkundig und damit in der Lage, die Schwere einer Notlage einzuschätzen. Die fLG betreibt soziales Engagement aus Überzeugung und hilft unbürokratisch und rasch. Sie baut damit auf eine gute Partnerschaft und ein intaktes Vertrauensverhältnis.
Nothilfefonds: Wem wird geholfen?
- Bezugsberechtigt sind landwirtschaftliche Gemeinschaften und bäuerliche Einzelbetriebe mit Sitz in der Schweiz, die durch ein elementares Ereignis oder schwere Personenunfälle in eine nicht selbst verschuldete, wirtschaftliche Not geraten sind.
- Die Geschädigten erhalten keine oder nur partielle Sofortunterstützung von anderen Organisationen (z. B. Versicherung).
- Es werden nur Anfragen unterstützt, die von Seiten einer fenaco Mit-glied-LANDI eingebracht und von dieser mitgetragen werden.
- Die örtliche Mitglied-LANDI muss bereit sein, sich an der gesprochenen Gesamtleistung mit einem Drittel zu beteiligen.
- Der ausbezahlte Maximalbetrag pro Schadensfall liegt bei Fr. 10 000.–. Der Entscheid über die effektive Höhe des zu leistenden Gesamtbeitrags liegt in der Kompetenz der fenaco Genossenschaft.