Das Ziel der neuen schweizerischen Gesetzgebung über die Bremssysteme bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die Verbesserung der Sicherheit von landwirtschaftlichen Anhängerzügen. Die neuen europäischen Standards werden vollumfänglich und ohne Änderungen übernommen und damit eine Harmonisierung unter allen europäischen Ländern ermöglicht. Die neuen Vorschriften treten schrittweise in Kraft. Noch sind nicht alle Details bekannt. Vor allem die Übergangsfristen sind noch ungewiss, aber neue Zugfahrzeuge wie auch Anhänger müssen mit einem Zweileiter-Bremssystem (pneumatisch oder hydraulisch) ausgerüstet sein.
Bremsleistung
Für ein ausgeglichenes Bremsverhalten eines Anhängerzugs müssen der Traktor wie auch der Anhänger über ein möglichst identisches Verhältnis der Abbremsung verfügen. Mit der Einführung des neuen Gesetzes stieg die geforderte Bremsleistung ab 2016 für Fahrzeuge und Anhänger, die 30 km/h überschreiten von 38 auf 50 Prozent. Alle Übergangsfristen sind aber noch nicht festgelegt. Fahrzeuge mit einer Bremsleistung, die dem früheren Wert entspricht, sind weiterhin auf der Strasse zugelassen, da keine Anpassungspflicht besteht. Folglich kann ein Anhänger mit einer geringeren Abbremsung den Traktor beim Bremsen wegschieben und den Anhängerzug in Gefahr bringen.
Während eines von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) organisierten Kurstages informierte Jean-Daniel Andrey, Technischer Berater bei der Paul Forrer AG, über das neue Gesetz und verschiedene Lösungen für hydraulische Systeme mit Zweileiter-Bremssystem. «Transportanhänger müssen ebenfalls über eine automatische, lastabhängige Bremskraftregelung ALB verfügen. Mit dieser Vorrichtung wird der Druck und somit die Bremskraft an die Anhängelast angepasst», führte der Spezialist weiter aus.
Kompatibilität muss stimmen
Beim Kauf eines Traktors oder eines Anhängers ist es wesentlich, sich über die Kompatibilität mit dem vorhandenen Maschinenpark zu informieren. Die Abbremsung des Traktors muss mit derjenigen des Anhängers oder der Maschinen übereinstimmen. In der Praxis verfügen nur wenige Maschinen mit hydraulischer Bremsung jetzt schon über ein Zweileiter-System. Für diesen Fall muss ein Traktor mit einem Zweitleiter-System über ein intelligentes Anhängerbremsventil verfügen. Dieses Ventil erkennt, ob der Anhänger oder die Maschine ein Einleiter- oder ein Zweileiter-System besitzt und passt die Bremsleistung automatisch auf 38 oder 50 Prozent an.
Neue Gesetzgebung
Anhänger
- Installation von Zweileiter-Bremsen, hydraulisch oder pneumatisch (Frist noch nicht festgelegt)
- neue Abbremsung (Bremsleistung) von 50 % für Anhänger, die 30 km/h überschreiten können
- obligatorische automatische, lastenabhängige Bremskraftregelung (ALB) für Transportanhänger
- Gewichtsabhängige Betriebsbremsen und/oder Auflaufbremse
Traktoren
- Installation von Zweileiter-Bremsen, hydraulisch oder pneumatisch (obligatorisch seit 2018)
- gleiche Anforderungen für beide Systeme
Standpunkt der Hersteller
Während des Kurstages der BUL präsentierte Jean-Daniel Hainard, Leiter des Regionalzentrums Robert Aebi Chavornay, die von seinem Unternehmen vertriebenen Traktoren und Anhänger. «Alle neuen Traktoren, die heute in die Schweiz importiert werden, sind mit einem pneumatischen oder hydraulischen Zweileiter-Bremssystem ausgerüstet. Auch die mit pneumatischen Bremsen ausgestatteten Transportanhänger verfügen über ein Zweileiter-System. Die mit hydraulischen Bremsen ausgestatteten Anhänger sind jedoch mit einem Einleiter-System ausgerüstet.» Die Schwierigkeit liegt darin, die tatsächliche Bremsleistung eines Anhängers zu kennen. Dieser Wert hängt vom Gewicht und von der Geschwindigkeit ab, für die der Anhänger zugelassen ist. Gemäss Jean-Daniel Hainard geht der Trend bei Hochleistungstraktoren zu pneumatischen Bremssystemen, bei weniger leistungsstarken Traktoren zu hydraulischen Systemen.
Derzeit können alle neuen Anhänger auf ihre Bremsleistung überprüft und an den vorgesehenen Traktor angepasst werden. Die einzige Möglichkeit dafür ist der Bremsprüfstand.
Neuanschaffungen
Beim Kauf eines Traktors hängt die Wahl des Bremssystems vom bereits vorhandenen Maschinenpark ab, aber auch von den Anhängern, die regelmässig für Transporte gemietet werden und von den Maschinen, die künftig angeschafft werden sollen. Dasselbe gilt für die Anschaffung eines Anhängers oder einer mit Bremsen ausgestatteten Maschine, wie zum Beispiel einer Presse, die mit dem vorhandenen oder dem künftigen Traktor kompatibel sein muss. Aufgrund der Nutzungsdauer des Fahrzeugs oder des Anhängers wird dem Käufer dringend empfohlen, sich bei Herstellern und Importeuren gut zu informieren und sich beraten zu lassen. «Das beim Kauf des Traktors gewählte Bremssystem ist ausschlaggebend dafür, welcher Anhänger (Art der Bremsen) an den Traktor gekoppelt werden kann. Und diese Wahl liegt beim Kunden», erklärt der Techniker der Paul Forrer AG.
Um die Sicherheit eines Lastzuges zu gewährleisten, müssen die Bremsleistung vom Traktor und vom Anhänger übereinstimmen. Das Ankoppeln eines zweiten Anhängers muss gut überlegt sein, da es eine gewisse Reaktionszeit gibt, bis dieser Anhänger auch bremst. Für die Zukunft steht jetzt schon fest, dass die neuen landwirtschaftlichen und die in der Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge mit einem Zweileiter-Bremssystem ausgerüstet sein werden. Pneumatische und hydraulische Bremsvorrichtungen müssen dieselben Auflagen erfüllen.
Anpassungen beim Überhang
Ein weiterer Punkt, der anlässlich der Tagung zur Unfallverhütung der BUL behandelt wurde, betrifft die vorgesehenen Änderungen in Bezug auf den Überhang von Frontgeräten. Gemäss Jean-Luc Jaton, Spezialist für Maschinen beim BUL, ist es aufgrund der derzeitigen Entwicklung von immer leistungsstärkeren Traktoren schwierig, die aktuellen Anforderungen zu erfüllen. Der maximale Abstand von vier Metern von der Lenkradmitte bis zum vordersten Punkt der Maschine wird oft nicht mehr eingehalten. Bei Zusatzgeräten nach vorne, die eine Distanz von drei Meter übersteigen, sind Seitenspiegel erforderlich. Diese müssen eine Spiegelfläche von je mindestens 300 cm 2 aufweisen und sind möglichst weit vorne anzubringen.
Seitenspiegel mit einer Fläche von mindestens 500 cm 2 , soweit vorne wie möglich, aber höchstens 2,5 m hinter dem vordersten Punkt angebracht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit empfiehlt das Astra folgende Anpassungen:
- Möglichkeit, anstelle von Seitenspiegeln ein zugelassenes Kamera- und Monitorsystem zu verwenden. Der Überhang kann in diesem Fall mehr als vier Meter betragen.