Als Erstes ist zu prüfen, welches Behältervolumen benötigt wird. Von Gesetzes wegen muss während der Winterperiode je nach Höhenlage und kantonalen Bestimmungen der flüssige Hofdünger während mindestens vier bis sechs Monaten gelagert werden können. Das Grubenvolumen sollte auf der Basis der Anzahl DGVE (Düngergrossvieheinheiten) berechnet werden, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob das Regenwasser oder Wasser aus dem Melkstand dem Behälter zugeführt wird. Weiter sind die Verordnungen zum Schutz der Umwelt, insbesondere von Luft und Wasser zu beachten (siehe Box «Neue Verordnung ab 2022»). Nicht zu vergessen ist zudem der verfügbare Platz, die Arbeitsorganisation oder allfälliges Grundwasser. All diese Punkte führen oft zu einem erheblichen Lagerbedarf.
Unterirdische Güllegruben
«Je nach Situation wird versucht, die Bereiche zu optimieren. Wann immer möglich entscheiden wir uns für eine Grube unterhalb des Auslassbereichs», erklärt Fabien Mann von der KSM AG für landwirtschaftliche Bauten im bernischen Moutier. «In einigen Fällen haben wir zum Sammeln des Wassers eine Trennwand eingebaut, was Kosten senkt.» Denn je nach Betriebsstandort ist für den Brandschutz die Errichtung eines Wassertanks erforderlich. Liegen die Bauten in einem Wasserschutzgebiet, muss ein Abflusssystem erstellt werden, das allfällig austretendes Wasser in einen Kontrollschacht ableitet. In anderen Fällen muss die Betondicke erhöht werden. «Dies hat einen beträchtlichen Einfluss auf die Kosten», so Fabien Mann weiter.
Die unterirdische Variante spart Platz und ermöglicht, an der freibleibenden Stelle den Mistplatz, einen Waschplatz oder das Siloballenlager anzulegen oder ein Gebäude zu errichten. Hingegen ist die unterirdische Variante in runder, quadratischer oder rechteckiger Form generell kostspieliger als ein oberirdisches Güllesilo. «Während die Betonhülle jahrelang bestehen wird, hat beispielsweise die Gülleabdeckung eine geringere Lebensdauer», sagt Andreas Graber von der System Wolf AG.
Neue Verordnung ab 2022
Bis 2030 müssen alle Güllegruben eine Abdeckung aufweisen. Am 1. Januar 2022 treten die neuen Regelungen der Verordnung für Abfälle, Luft und chemische Stoffe in Kraft. Dies bedeutet unter anderem, dass Güllegruben abgedeckt werden müssen, damit die flüchtigen Stoffe wie Ammoniak und Gerüche nicht mehr entweichen können. Bei bestehenden Güllesilos wird bis zur Umsetzung eine Frist von sechs bis acht Jahren gewährt. Die Umsetzung der Verordnung ist Sache der Kantone. «Gegenwärtig haben über 80 Prozent der bestehenden Güllegruben eine Abdeckung. Die Gruben ohne Abdeckung sind meistens Bauten älteren Datums. Schweizweit könnte es sich gemäss unseren Informationen um rund 7000 Silos handeln. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen werden die Kantone die aktuelle Situation auf ihrem Gebiet überprüfen», erklärt das Bundesamt für Umwelt.
Oberirdische Güllegruben
Häufig fallen für die oberirdischen Güllebehälter geringere Baukosten an. «Zudem entstehen Vorteile bei den Errichtungsarbeiten und der Gülleförderung durch die Schwerkraft», unterstreicht Andreas Graber. «Wir bauen ausschliesslich runde Güllesilos, was das Mischen der Flüssigkeit erleichtert. Und aus statischen Gründen ist der Bau einfacher und somit wirtschaftlicher». Hingegen muss für eine oberirdische Güllegrube der Mist in eine Vorgrube geschoben werden und der Einbau einer Pumpe, welche die Gülle ins Silo befördert, ist erforderlich. Zudem sorgen ästhetische Gründe häufig für Kritik.
Halbunterirdische Güllegruben
Es gibt auch die halbunterirdischen Güllesilos, ein Lagerungssystem, das in der Regel in Hanglagen eingesetzt wird. «Hier dient die Güllegrube gleichzeitig auch als Stützmauer», hält Hugo Zosso vom Amt für Landwirtschaft des Kantons Freiburg fest. «Es existieren auch Güllegruben aus Holz und aus einer Geomembran. Auf Letztere trifft man eher selten, da es schwierig ist, eine Bewilligung dafür zu erhalten», führt Claude Gallay von Agridea aus.
Und nicht zuletzt spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Je nach Grubentyp und dessen Möglichkeiten (Wandstärke, Abdeckung, Spaltenböden, Membran, Drainage, variable Materialkosten, Zufahrt für die Baumaschinen, Fragen zu erforderlichen Kanälen für die Beförderung der Gülle usw.) betragen die Kosten 150 bis 300 Franken oder gar 350 Franken / m 3 .
Unser Tipp
Nützliche Publikationen für den Neubau einer Güllegrube
«Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft» (UVEK und BLW, 2021), «Abdeckung bestehender offener Güllelager» (BLW, 2012), «Kosteneffizienz von Güllebehälter-Abdeckungen» und «Abdeckungen für Güllesilos» (FAT-Berichte Nr. 642, Agroscope 2005).
Einige Kantone publizieren ebenfalls solche Informationsschriften.