Ende Juli sei der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) informiert worden, dass aus Deutschland gelieferte Ingwer-Pflanzen möglicherweise mit Ralstonia pseudosolanacearum befallen seien, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst habe daraufhin mutmasslich betroffene Betriebe kontrolliert und das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum inzwischen auf zwölf Betrieben in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich festgestellt. Es handle sich um Betriebe, die Ingwer anbauen. Die Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen, heisst es beim BLW weiter.
Grosses Schadenpotenzial
Das Bakterium kann zu massiven Schäden an mehr als 200 Pflanzenarten führen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Ingwer oder verschiedenen Zierpflanzen. Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks. Verschleppt würde das Bakterium durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial. Da es sich auch im Drainagewasser oder Oberflächengewässer befinde, können auch benachbarte Pflanzen befallen werden. Für Mensch und Tier sei das Bakterium nicht gefährlich.
Ausbreitung stoppen
Um das Bakterium so rasch wie möglich zu stoppen, sind gemäss BLW sofortige Bekämpfungsmassnahmen nötig. So würden positiv getestete Ingwer-Pflanzen umgehend vernichtet und betroffene Gewächshäuser und Anlagen inklusive Bewässerungsanlagen dekontaminiert. Bis im Frühling 2024 dürfen zudem keine Pflanzen mehr auf den befallenen Parzellen angebaut werden. Der betroffene Boden wird luftdicht mit Folie abgedeckt, um den Bakterien Luft- und Nahrungszufuhr zu entziehen. Im Jahr 2017 konnten erste Fälle dieses Quarantäneorganismus auf Rosenstöcken dank der angeordneten Massnahmen erfolgreich bekämpft werden.
sg
Bakterium kann über 200 Pflanzenarten befallen
Ralstonia pseudosolanacearum ist ein Bakterium, welches zum Ralstonia solanacearum-Artenkomplex gehört und in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus geregelt ist. Es gilt entsprechend eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Das Bakterium lebt im Boden und kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Ingwer, Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren, Erdnüsse, Rosengewächse, Chrysanthemen, Wallwurz, Schwarzer Nachtschatten. Der EPSD arbeitet bei der Bekämpfung eng mit den kantonalen Pflanzenschutzdiensten zusammen.
Quelle: BLW