Das Schlachten von trächtigen Rindern und Kühen ist aus ethischer Sicht und aus Tierschutzgründen zu vermeiden. Trotzdem gibt es immer wieder, dass trächtige Kühe in den Schlachthof kommen, gemäss einer Studie des BLV 2011/2012 waren es damals 5,7 Prozent der geschlachteten Tiere, die trächtig waren.
Das Schlachten trächtiger Tiere soll auf ein Minimum reduziert werden - dafür setzt sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Produzenten, des Viehhandels, der Fleischverarbeiter, des Schweizer Tierschutzes und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter der Leitung von Proviande seit 2016 ein, indem sie eine Branchenlösung erarbeiten, wie Proviande in einer Mitteilung berichtet. Zu den Massnahmen gehörte die Selbstdeklaration einer Trächtigkeit durch die Produzenten. Der Trächtigkeitsstatus muss auf dem offiziellen amtlichen Begleitdokument ausgewiesen werden. Da die Massnahmen nicht genügend zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hat, wurde die Fachinformation überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Gebühr von 100 Franken, wenn unbegründet trächtige Kühe oder Rinder geschlachtet werden.
Zur Medienmitteilung von Proviande.