Aus der Medienmitteilung von Swisscofel
Qualitätsnormen regeln, welche Merkmale Schweizer Gemüse aufweisen muss, um in den Handel gelangen zu können. Sie gelten sowohl für konventionell, als auch für biologisch produzierte Ware und werden partnerschaftlich vom Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) und dem Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels (Swisscofel) bestimmt. Zum ersten Mal seit 2014 wurden diese nun in mehrmonatiger Arbeit bei 65 Produkten umfassend überarbeitet. Neu steigt die Toleranz gegenüber leichten Schönheitsmakeln. Die angepassten Qualitätsnormen sind öffentlich bei Qualiservice (Kompetenzzentrum für Qualitätsfragen der Früchte-, Gemüse- und Kartoffelbranche) abrufbar. Sie treten am 1. Juni 2023 in Kraft.
Branche reduziert gemeinsam Foodwaste
Mit der Anpassung der Qualitätsnormen reagiert die Branche auf verschiedene Entwicklungen der letzten Jahre. Erstens reduziert sie den Foodwaste und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des bundesrätlichen Aktionsplans gegen die Lebensmittelverschwendung. Dieser setzt sich das Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 gegenüber 2017 zu halbieren. Zweitens reduziert die Branche als Folge des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Drittens reagiert sie auf die klimawandelbedingte Zunahme von Wetterextremen. Konkret akzeptiert der Handel künftig auch Produkte mit leichten Schönheitsmakeln, die anderweitig den hohen qualitativen Standards genügen. Beispiele sind feine Aussenränder auf Blattsalaten und kleinstflächige Schalenfehler auf Zucchetti.
Produkte entsprechen weiterhin hohen Standards
Mit der Anpassung der Qualitätsnormen werden Schweizer Gemüse insgesamt noch nachhaltiger. «Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit dem Handel einen aktiven Beitrag zur Reduktion von Lebensmittelverlusten leisten können», sagt Matija Nuic, Direktor VSGP. «Wir sind überzeugt, dass die Konsumierenden die neuen Normen begrüssen und akzeptieren werden», sagt Christian Sohm, Direktor Swisscofel.