Neues Merkblatt zu Abdrift und Abschwemmung

Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Bereiche ausserhalb der Kultur möglichst zu vermeiden. Ein neues Merkblatt behandelt die Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung PSM.

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(Bild: pixabay)

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Die Auflagen, die gegen Abschwemmung und Abdrift einzuhalten sind, ergeben sich aus den Vorgaben der Zulassung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels (PSMV) und gegebenenfalls aus den ÖLN-Vorgaben. Ein neues Merkblatt behandelt die Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung PSM.

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben bei Abdrift und Abschwemmung werden im Merkblatt die Begriffe Abdrift-Punkte und Abschwemmungs-Punkte verwendet, da beide gesondert betrachtet werden müssen. Es kann notwendig sein, sowohl Massnahmen zur Erreichung von Abdrift- als auch Abschwemmungs-Punkten einzuhalten. Diese müssen dann zum Zeitpunkt der Anwendung umgesetzt sein.

Quelle: Agridea

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