Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen, schreibt das Bundesat für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in einer Mitteilung
Es handle sich bei den unangemeldeten Schwerpunktkontrollen nicht um einen Zusatz zur Tierschutz-Grundkontrolle, sie werden vielmehr während drei Jahren im Rahmen der Grundkontrollen durchgeführt, schreibt das BLV.
Grosse Betriebe werden geprüft
Geprüft werden Betriebe ab einer bestimmten Grösse, auch Betriebe mit Junghennen, Elterntieren und Truten sind Teil des Programms. Das BLV hat gemäss Mitteilung in Absprache mit den zuständigen kantonalen Tierschutzfachstellen die kontrollierenden Punkte festgelegt: Besatzdichte, Einstreuqualität, Luftqualität, Umgang mit kranken oder verletzten Tieren.
Quelle: LID