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Pflanzenbau

Das Risiko halbieren

Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wurde verabschiedet. Er enthält verschiedene Massnahmen, um die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Was wird sich damit für die Landwirte ändern?

Feldspritze

Der Aktionsplan Pflanzenschutz sieht Massnahmen zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln vor.

(Amazone)

Publiziert am

Aktualisiert am

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Forschungsgruppe Extension Gemüsebau, Agroscope

Am 6. September 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Mit dem Aktionsplan soll eine Halbierung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden, um langfristig Mensch und Umwelt besser vor negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu schützen.

Gleichzeitig sollen wirkungsvolle Pflanzenschutzstrategien entwickelt werden, um die wirtschaftlichen Konsequenzen auf die Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Im Aktionsplan sind verschiedene Ziele definiert. So soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit besonderem Risikopotential bis 2027 um 30 Prozent verringert werden. Die Emissionen von Pflanzenschutzmitteln sollen im gleichen Zeitraum um 25 Prozent reduziert werden. Zur Zielerreichung sind im Aktionsplan rund 50 Massnahmen festgehalten. Im Folgenden werden einige der neuen und auszubauenden Massnahmen mit deren Zielen aufgelistet (nicht abschliessend).

Weniger Herbizideinsatz

Der Anbau mit Verzicht oder Teilverzicht auf Herbizide soll ab 2020 bei den Direktzahlungen gefördert werden.

Dazu sollen neu auch Programme zur Förderung der Herbizidreduktion/verzicht eingeführt werden, ähnlich wie die bereits bestehenden Exten-so-Programme. In diversen Ackerkulturen soll vermehrt auf mechanische Unkrautbekämpfung und auf Untersaaten gesetzt werden. In einigen Sonderkulturen können Herbizidapplikationen auf Bandspritzungen reduziert werden.

Dosierung an die Blattfläche anpassen

Ab 2018 soll die Menge der Spritzbrühe bei Raumkulturen (Obst, Beeren und Reben) an die zu schützende Blattfläche angepasst werden.

Im Vergleich zur Aufwandmenge pro Hektar können so gemäss Versuchen von Agroscope im Rebbau durchschnittlich über 20% der Brühmenge eingespart werden.

Innenreinigung von Spritzen

Der Kauf von kontinuierlichen Innenreinigungssystemen für Spritzgeräte wird ab 2017 mittels Direktzahlungen gefördert. Nach Ablauf der Förderung wird im ÖLN der Einsatz von Innenreinigungssystemen obligatorisch.

Mit der kontinuierlichen Innenreinigung der Spritzgeräte auf dem Feld sollen Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer reduziert werden, die bei unsachgemässer Reinigung auf dem Hof entstehen (zum Beispiel durch falsche Konzipierung der Hofplatzentwässerung).

Abschwemmung reduzieren

Für Pflanzenschutzmittel mit einem erhöhten Abschwemmungsrisiko sollen ab 2018 strengere Anwendungsvorschriften gelten. Entsprechende Massnahmen werden im Rahmen der Zulassung der betroffenen Pflanzenschutzmittel festgelegt.Einträge in Oberflächengewässer durch Abschwemmung sollen so um 80% reduziert werden. Die möglichen Massnahmen beinhalten Begrünung der Fahrgassen, Begrünung zwischen den Reihen, konservierende Bodenbearbeitung und Pufferstreifen, die grösser als sechs Meter sind.

Weiterbildungspflicht

Der Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung wird nur noch mit einer Fachbewilligungskarte möglich sein. Bis Ende 2025 soll eine Fachbewilligungskarte eingeführt und Fachbewilligungen auf fünf Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist nur möglich, wenn eine Weiterbildung absolviert wird. Somit bleiben die Anwender auf dem Laufenden was die Vorschriften und Technologien anbelangt. Ab 2025 werden auch für Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln Weiterbildungen obligatorisch.

Spritzgeräte mit hoher Reichweite

Bei Spritzgeräten mit hohen Reichweiten (Gunspritzen und Kanonen) ist die Abdrift höher als bei anderen Pflanzenschutzspritzen. Zukünftig sollen diese Spritzen nur noch so angewendet werden, dass ihr Umweltrisiko nicht höher ist als bei anderen Geräten. Bis 2020 sollen entsprechende Weisungen erstellt werden. Diese können driftreduzierende Massnahmen enthalten, wie beispielsweise die Behandlung in Richtung der Parzelle oder die Festlegung einer maximalen Windstärke, bei der eine Applikation zulässig ist).

Nicht berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Nicht berufliche Anwender sollen künftig nur noch Produkte erhalten, die für eine nicht berufliche Anwendung zugelassen sind. Ab 2018 soll eine Liste publiziert werden mit den entsprechend erlaubten Pflanzenschutzmitteln. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nicht berufliche Verwendung soll bis Ende 2022 stärker eingeschränkt werden.

Neue Technologien und Prognosemodelle

Die Forschung nach Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln soll verstärkt werden. Ebenfalls weiterentwickelt werden soll der integrierte Pflanzenschutz. Weiter sieht der Aktionsplan vor, die Entwicklung von emissionsreduzierenden Applikationstechniken zu fördern. Ausserdem soll bis 2022 eine Warndienstplattform aufgebaut werden, die eine bessere Vorhersage des Krank-heits- und Schädlingsbefalls ermöglicht.

Bestehende Massnahmen

Des Weiteren sind im Aktionsplan bereits bestehende Massnahmen zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln aufgeführt. Diese sollen weiter optimiert werden. Dazu gehören neben einigen anderen Massnahmen zum Beispiel die Überprüfung bereits zugelassener Pflanzenschutzmittel und die Züchtung von resistenten Sorten. 

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