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Betriebsführung

Haftet man beim Grundstückskauf für die Sünden der Vergangenheit?

Beim Grundstückskauf können Altlasten teuer werden. Wer vorab nicht klärt, ob der Boden belastet ist, riskiert hohe Sanierungskosten.

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(Bild: Pexels)

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Redaktor UFA-Revue

Schlummern Altlasten im Boden, kann der Kauf eines Grundstücks teuer werden. In der Schweiz gibt es rund 38 000 belastete Standorte, doch bisher wurden nur etwa 13 700 auf eine mögliche Sanierung geprüft. «Wer vor dem Kauf nicht abklärt, ob ein Grundstück belastet ist, riskiert hohe Sanierungskosten – selbst dann, wenn die Belastung lange vor dem Kauf entstanden ist», warnt Ruedi Streit von Agriexpert.Besonders betroffen sind Grundstücke, die früher industriell oder ausserhalb der Bauzone auch als Ablagerungsstandort genutzt wurden.

Aber was, wenn man ein belastetes Grundstück erbt? «Auch in diesem Fall geht die Haftung auf die Erbin oder den Erben über», erklärt der Experte. Gemäss Umweltrecht können die Erben verpflichtet werden, Massnahmen wie eine Standortüberwachung oder sogar eine Sanierung einzuleiten.

Allerdings sind ein Grossteil Standorte ohne schädliche oder lästige Einwirkungen beurteilt worden. «Viele Standorte sind zwar im Kataster der belasteten Standorte eingetragen, stellen jedoch keine unmittelbare Gefahr dar und erfordern daher keine Massnahmen. Werden diese Flächen weiterhin ackerbaulich oder als Wiesland genutzt, dürften beim Grundeigentümer auch in Zukunft keine Kosten anfallen.»

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig Abklärungen zu treffen und den Kataster der belasteten Standorte (KbS) einzusehen. Fachliche Beratung sowie Auskünfte der kantonalen Behörden schaffen zusätzliche Sicherheit.

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