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Betriebsführung

Bessere Chancen für die Alpwirtschaft

Seit dem 1. Januar 2021 sind Änderungen im Bereich der Strukturverbesserungen in Kraft, welche den steigenden Anforderungen im Bereich Infrastruktur in den Sömmerungsgebieten Rechnung tragen. Gemäss dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) bietet dies die Grundlage, um der Alpwirtschaft im Bereich Infrastruktur langfristig zu sichern.

Alp im Kanton St. Gallen

Publiziert am

Die Änderungen sind in der Strukturverbesserungsverordnung und in der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) festgelegt. Neben verschiedenen administrativen Vereinfachungen wurden insbesondere alle Maximal-Pauschalen für Beiträge und Investitionskredite für die Sömmerungsbetriebe um 20 Prozent erhöht.

Steigende Anforderungen an Infrastruktur

Im Bereich der Sömmerung ist die Infrastruktur von enormer Bedeutung. Die rechtlichen Anforderungen an Stallbauten und an die Unterkünfte für das Alppersonal sind in den letzten Jahren gestiegen. Mit den strenger werdenden Vorgaben für die Verarbeitung der Milch und die Administration steigt auch der Bedarf an Wasser- und Stromversorgung. Ebenfalls kann seit Januar 2021 die Basis-Erschliessung für Internetzugang gefördert werden, und es können Beiträge für die Produktion und Speicherung nachhaltiger Energie ausgerichtet werden (Solar oder Kleinwasserkraft). Für bestimmte Alpbetriebe ohne Mobilfunknetz oder Stromanschluss können diese Fördermöglichkeiten eine wertvolle Unterstützung sein.

Vereinfachung für PRE-Projekte

Die Hürden für die Unterstützungsmöglichkeit für Projekte zur Regionalen Entwicklung waren bisher sehr hoch. Neu werden neben diesen klassischen, breit abgestützten PRE auch Projekte unterstützt, mit denen eine regionale Wertschöpfungskette weiterentwickelt wird. Bei diesen Projekten ist es beispielsweise nicht mehr nötig, nicht-landwirtschaftliche Wirtschaftssektoren miteinzubeziehen. Die Vereinfachungen für die PRE schaffen zudem neue Chancen zur besseren Vermarktung von Alpprodukten und reduzieren den Vollzugsaufwand für Gesuchsteller und die kantonalen Organe.

Projekte einreichen

Der SAV begrüsst diese Anpassungen bei den Strukturverbesserungsmassnahmen. Da in den letzten drei Jahren das Budget des Bundes für Strukturverbesserungen ausgeschöpft wurde, ist es ratsam, die Projekte rechtzeitig bei den kantonalen Stellen einzureichen.

Quelle: SAV

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte erteilt der Alpwirtschaftliche Verband unter folgenden Telefonnummern:

  • Erich von Siebenthal, Präsident SAV: 078 856 12 40
  • Andrea Koch, Geschäftsführerin SAV: 076 216 11 20
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