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Betriebsführung

BGBB gilt nur während Kiesabbau nicht

Das Inkrafttreten eines Kiesabbauplan führt nicht automatisch dazu, dass ein landwirtschaftliches Grundstück der Bauzone zugewiesen wird. In seinem Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass eine Fläche nur während des Betriebs der Kiesgrube aus dem BGBB fällt.

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A und B sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks, welches in einem Kiesabbauplan enthalten ist. Das Grundstück soll ab dem Jahr 2054 als Kiesgrube ausgebeutet werden. 2021 schlossen A und B mit der C AG einen Kaufrechtsvertrag ab. Sie wollten ihr das Grundstück für einen Preis von 2,4 Millionen Franken verkaufen, sofern die C AG eine rechtskräftige Erwerbsbewilligung erhält oder festgestellt wird, dass das Grundstück nicht mehr dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) untersteht.

Ziel des BGBB ist es, den Erwerb von Land durch selbst bewirtschaftende Landwirte zu fördern.

Die C AG reichte daraufhin ein Gesuch um Entlassung des Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB ein, welches zunächst gutgeheissen wurde. Die zweite Instanz erklärte den Entscheid jedoch für nichtig, wogegen die C AG ans Bundesgericht gelangte. Dieses hatte zu prüfen, ob das Grundstück bereits mit Inkrafttreten des Kiesabbauplans oder erst mit dem tatsächlichen Betrieb der Kiesgrube aus dem Geltungsbereich des BGBB herausfällt.

Das BGBB gilt für landwirtschaftliche Grundstücke, die ausserhalb einer Bauzone liegen und deren landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Das Bundesgericht hielt fest, dass das hier betroffene Grundstück nach wie vor in der Landwirtschaftszone liege. Die Aufnahme in den Abbauplan führe nicht dazu, dass das Grundstück der Bauzone zugewiesen werde. Erst der Betrieb der Kiesgrube werde dazu führen, dass das Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden könne. Zudem werde die landwirtschaftliche Nutzung nach Abschluss des Kiesabbaus und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands wieder möglich sein. Das Grundstück falle somit nur gerade während des bewilligten Abbaus vorübergehend aus dem Geltungsbereich des BGBB.

Ziel des BGBB sei es, den Erwerb von Land durch selbst bewirtschaftende Landwirte zu fördern. Dieses Ziel würde laut Bundesgericht unterlaufen, wenn landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke bereits mit dem Inkrafttreten eines Nutzungsplans automatisch dem BGBB entzogen würden, obwohl der Abbau erst rund 30 Jahre später möglich sein wird.

Urteil 2C_255 / 2022 vom 7. Februar 2023

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