Gemäss Krankenversicherungsgesetz übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz bis maximal CHF 5 000 pro Kalenderjahr. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine Rettung handelt. Wenn also mit dem Transport das Leben des Patienten gerettet oder dadurch verhindert wird, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert und sein Leben in Gefahr gerät. Dies ist zum Beispiel bei einem akuten Herzinfarkt der Fall. Wenn jedoch keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, die Umstände aber einen Ambulanztransport erforderlich machen, wird zwar aus der Grundversicherung wiederum die Hälfte der Transportkosten bezahlt, jedoch höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr. Personen, die nur grundversichert sind, müssen also unter Umständen einen grossen Teil der Kosten selbst übernehmen.
Wer Gönner der Rega ist, dem kann die Rega die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Rettungskosten erlassen, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Und es ist nicht garantiert, dass die Rega den Einsatz übernimmt oder ein anderes Rettungsunternehmen erscheint. Eine Gönnerschaft bei der Rega darf also nicht mit einer Zusatzversicherung verwechselt werden.
Bei einem Unfall kommt es darauf an, ob man als Angestellter über seinen Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert ist. In diesem Fall übernimmt die Unfallversicherung die vollen notwendigen Transportkosten (inkl. diejenigen der Rega). Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige und Kinder sind über die Krankenkasse unfallversichert. Für diese gilt bei einem Unfall die gleiche Regelung wie bei Krankheit, siehe oben. Abhilfe schafft eine Zusatzversicherung. Mit der Zusatzversicherung AGRI-spezial der Agrisano sind 90 Prozent der medizinisch notwendigen Transport- und Rettungskosten gedeckt (maximal CHF 20 000 pro Kalenderjahr).
Quelle: Agrisano