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Betriebsführung

Taggeldversicherung — kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit

Selbstständige Landwirte tragen eine grosse Verantwortung für sich selbst und ihre Familien. Eine Taggeldversicherung bringt Entspannung in den Alltag.

Jeder kann einmal längere Zeit krank sein oder wegen eines Unfalls arbeitsunfähig werden.

Jeder kann einmal längere Zeit krank sein oder wegen eines Unfalls arbeitsunfähig werden.

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Längere Zeit krank sein oder wegen eines Unfalls arbeitsunfähig werden, kann jedem passieren. Damit zu den Sorgen um die Gesundheit nicht noch finanzielle Sorgen kommen, ist der Abschluss einer Taggeldversicherung ratsam. Sie schützt vor den Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

Speziell für die Landwirtschaft

Die Agrisano bietet ihre Taggeldversicherung AGRI-revenu ausschliesslich Personen an, die in der Schweizer Landwirtschaft tätig sind. Dank dem bäuerlichen Kollektiv sind die Prämien entsprechend attraktiv. Voraussetzung ist, dass die zu versichernde Person bei Eintritt: 

  • voll arbeitsfähig ist
  • im Tätigkeitsgebiet ihren Wohnsitz hat oder dort erwerbstätig ist
  • das 15. Altersjahr vollendet und das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht hat. 

Meldepflicht beachten

Damit die Taggeldversicherung zum Tragen kommt, besteht eine Meldepflicht. Wer AGRI-revenu versichert ist und arbeitsunfähig wird, muss dies innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der Agrisano melden. Voraussetzung für die Zahlung von Taggeldern ist eine effektiv bestehende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die ein behandelnder Arzt oder Chiropraktiker bescheinigt. Bei massiv verspäteter Schadenmeldung übernimmt die Agrisano die Leistungen erst ab Eingang des Arztzeugnisses. 

Passende Taggeldhöhe

Die Prämie ist abhängig von der Höhe des versicherten Taggeldes, der Einteilung in die entsprechende Altersgruppe und der Wahl der Wartefrist. Die richtige Taggeldhöhe hängt davon ab, wie viel Verantwortung der Versicherte trägt. Personen mit Betriebsleiterfunktion sollten bedenken, dass zum Beispiel auch die Kosten einer Ersatzkraft gedeckt sein müssen. Die Beraterinnen und Berater der Agrisano-Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg unterstützen Interessierte dabei, die für sie angemessene Lösung zu finden.

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