In der Schweiz kommt es durchschnittlich alle zwei Tage zu einem Fischsterben. Meistens sind sie durch Menschen verursacht, sie können aber auch natürliche Ursachen haben.
Durch Menschen verursachte Schäden an Fisch- und Krebspopulationen können dem Verursacher nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) und gemäss dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.
Die vorliegende Publikation zeigt auf, welche Schäden und Aufwände dabei berücksichtigt und wie sie berechnet werden können. Das zugehörige Office-Tool bietet ergänzend eine Hilfestellung mit automatisierten Berechnungen. Damit wird eine einheitliche Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Quelle: BAFU