Nach der Publikation der Prämien bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Krankenkasse zu wechseln. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), muss bis spätestens 30. November 2020 gekündigt werden. Erfolgt bei den freiwilligen Zusatzversicherungen keine Prämienerhöhung, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. September 2020 beim Versicherer eingegangen sein. Für den Neuabschluss von Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsdeklaration auszufüllen, daraufhin folgt eine Risikoprüfung und gegebenenfalls wird ein Arztbericht verlangt. Das kann zu einer Verzögerung des Aufnahmeentscheids führen, weshalb die Zusatzversicherungen erst gekündigt werden sollten, wenn man die vorbehaltlose Aufnahme vom neuen Versicherer erhalten hat.
Spartipps
Folgende Spartipps helfen, Prämien zu sparen:
- Eine höhere Franchise führt zu tieferen Prämien.
- Einen erheblichen Prämienrabatt gibt es beim Hausarztmodell AGRI-eco und dem Telmedmodell AGRI-contact.
- Auch jährliche oder halbjährliche Zahlung wird mit einem Skonto auf den Prämien belohnt.
- Bei den Taggeldversicherungen führt eine längere Wartefrist (zum Beispiel 30 Tage) zu reduzierten Prämien.
- Ausserdem kann die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sistiert werden, wenn man bei einem Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist
Die Beraterinnen und Berater der Agrisano-Versicherungsberatungsstellen sind Versicherungsprofis und stellen den Kunden in den Vordergrund. Verlangen Sie rechtzeitig eine Vergleichsofferte oder ein Beratungsgespräch, damit unsere Berater Ihre Versicherungssituation prüfen können. Sie finden in uns einen kompetenten und langfristigen Partner im Versicherungswesen, der sich auch in der Landwirtschaft bestens auskennt.
Quelle: Agrisano