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Betriebsführung

Organisation der Sömmerung startet

Die Sömmerung beginnt nicht erst mit dem Alpaufzug, sondern bereits im Frühling. Die Alpweiden, die Tiere, das Alppersonal und vieles mehr müssen vorbereitet und organisiert werden.

Die Sömmerung muss vorbereitet werden – damit sollte jetzt gestartet werden.

Die Sömmerung muss vorbereitet werden – damit sollte jetzt gestartet werden.

(Leticia Niedermann, agrimage.ch)

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Aktualisiert am

Leiterin Kommunikation, mooh Genossenschaft

Wenn die Tiere auf der Alp eintreffen, muss alles vorbereitet sein: Die Weiden, die Zäune, die gesamte Infrastruktur und vieles mehr. Auch die Unterlagen für die Zertifizierung und Kontrolle müssen längst vorhanden sein. Die Sömmerung beginnt also weit vor dem Alpaufzug. Die folgenden Seiten zeigen einen kurzen, nicht abschliessenden, Überblick, auf was alles geachtet werden muss. Zusätzliche Informationen gibt es bei den kantonalen Alpberatungsstellen. Nützliche Unterlagen können bei der Agridea oder dem Plantahof bezogen werden.

Flächenbewirtschaftung

Weiden

Von immenser Bedeutung ist selbstverständlich, dass die Weideflächen wirksam vor Vergandung und Verbuschung geschützt werden. Steine und Äste müssen aufgesammelt, sowie Farne, kleinste Tannen, Disteln oder Blacken gerodet und weggeführt werden. Grüngut von Weideabräumungen oder Waldrandpflege darf nicht verbrannt werden und Flächen, die nicht beweidet werden dürfen (empfindliche Pflanzenbestände, Wälder oder erosionsgefährdete Flächen), müssen vor Tritt und Verbiss geschützt werden. Bei Unkräutern ist insbesondere auf Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, Weisser Germer, Jakobs- und Alpenkreuzkraut zu achten. Einzelstockbehandlungen mit Herbiziden sind erlaubt – Flächenbehandlungen im Rahmen eines Sanierungsplanes hingegen brauchen eine Bewilligung der kantonalen Fachstelle.

Zäune

Im Frühling müssen die Zäune kontrolliert und bei Bedarf wiederaufgerichtet werden. Ein Zaun ist an der richtigen Stelle, wenn er mit möglichst wenig Aufwand erstellt und kontrolliert werden kann. Empfindliche Standorte in Schutzzonen mit Bewirtschaftungsauflagen, sowie Flächen, die nicht beweidet werden dürfen (Wald), oder durch weidebedingte Erosion gefährdet sind, müssen ausgezäunt werden. Empfindliche Flächen, die nur eine begrenzte Bestossung vertragen, müssen mindestens zeitweise von der normal zu bewirtschaftenden Weide abgetrennt werden. Für Schafweiden gelten zusätzliche Bestimmungen.

Düngung

Die Düngung darf nur mit alpeigenem Dünger erfolgen. Alpfremder Dünger, also Mist aus Talbetrieben, darf nur zugeführt werden, wenn eine Bewilligung des Kantons vorliegt. Mineraldünger und andere alpfremde Flüssigdünger sind verboten. Die Düngergaben müssen in einem Journal festgehalten werden.

Bei unsachgemässer Bewirtschaftung ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen für eine verbindliche Weideplanung, Auflagen für die Weideführung oder sogar einen Bewirtschaftungsplan mit detaillierten Regelungen vorzuschreiben.

Alpfremdes Futter

Die Zufuhr von alpfremdem Rau- und Kraftfutter ist reglementiert: Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden. Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.

Verwertung der Alp-Schotte

Die anfallende Schotte in Alpkäsereien kann sinnvoll durch Alpschweine vor Ort veredelt werden. Pro Schwein (30 bis 105 kg) und Alpung (110 bis 130 Tage) können etwa 1000 Liter Schotte verwertet werden. Die Nachfrage nach Alpschweinen ist hoch, interessierte Produzenten können sich bei der Anicom AG (www.anicom.ch) melden. Die grosse Herausforderung sei, die benötigte Weidefläche für das RAUSProgramm von 40 Quadratmeter pro Tier zur Verfügung zu stellen, wie Stephan Gugler, Alpschwein-Spezialist der Anicom sagt. Die Schotte kann alternativ auch an Rindvieh verfüttert werden. Aus dem Nebenprodukt Schotte entsteht somit ein wertvolles, energiereiches und sinnvoll wiederverwertetes Futtermittel, aus dem eine gute Mastleistung und Fleischqualität erzeugt wird (Agroscope, 2015). Mastrinder können im Durchschnitt 33 Liter pro Tier und Tag verwerten. Es muss aber beachtet werden, dass rund 15 Prozent der Fresser die Schotte verweigern. Die Tiere sollten rund drei Wochen vor der Sömmerung bereits an Schotte gewöhnt werden. Das energiereiche Futter fördert hohe Tageszunahmen und es kann mit einer guten Fleischqualität gerechnet werden.

Höhe der Sömmerungsbeiträge

Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen 400 Fr. pro NST Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei Umtriebsweide 320 Fr. pro NST Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei übrigen Weiden 120 Fr. pro NST gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer Sömmerungsdauer von 56 –100 Tagen 400 Fr. pro RGVE andere raufutterverzehrende Nutztiere 400 Fr. pro NST

Vorbereitungen für die Sömmerung

Sömmerungsvieh

  • Kranke oder verletzte Tiere später oder gar nicht auftreiben
  • Vorschriften der Statuten, Auffuhrvorschriften, Weidereglement der Alpgenossenschaft beachten (Wer trägt wann welche Verantwortung?)
  • Entscheiden, was mit einem Herdenstier während der Alpzeit passiert
  • Frühzeitige Klauenpflege Ende März/April
  • Stierkälber kastrieren und allenfalls enthornen
  • Alter der weiblichen Kälber beachten, wenn ein Stier auf der Alp mitläuft
  • Genügend Weideschellen vorbereiten und Tiere frühzeitig damit ausstatten
  • Trächtigkeitsuntersuchungen als Basis allfälliger Kontrollen durch das Alppersonal
  • Kontrolle, ob alle TVD-Marken vorhanden sind
  • Praxistaugliche Kennzeichnung der Tiere für die Alp vorbereiten (zusätzliche Plakette mit Namen in den Ohren oder an den Weideschellen, Ohrenhaare ausschneiden)
  • Futterumstellung und frühzeitiges Angewöhnen der Kälber an die Futteraufnahme auf der Weide und den Weidezaun
  • evtl. Abschluss einer Viehversicherung oder Rega Gönnerschaft
  • Sömmerungskosten/Abrechnungsmodell vereinbaren
  • evtl. Parasitenbehandlung

Zusätzlich für Milchvieh

  • negativer Schalmtest; ist zu dokumentieren bei der Alpauffahrt durch die Ergebnisse des letzten Schalmtests oder die letzte Einzel-kuh-Zellzahlbestimmung im 4/4-Tagesgemelk
  • 10 Tage vor der Alpbestossung Silofütterung einstellen
  • Kühe, deren Milch nicht verarbeitet werden darf, kennzeichnen

Zusätzlich für Mutterkühe

  • Keine charakterlich auffälligen, bösartigen oder angreifenden Tiere auf die Alp

Alpbestossung

  • Tierliste erstellen (welches Kalb gehört zu welcher Kuh. Falls erlaubt, möglichst genaues Abkalbedatum angeben – Tage nicht Monate)
  • TVD-Meldung vornehmen
  • Informationen zu den einzelnen Tieren für den Hirten (kennen, akzeptieren einen Hund, sind scheu, neigen zu Nervosität)
  • Telefonnummern zur gegenseitigen Kontaktaufnahme austauschen

Herdenschutz

In Gebieten mit nachweislicher Präsenz von Wolf oder Bär müssen Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden. Dies kann über Zäune oder alternative Schutzmassnahmen wie optische Vergrämungsanlagen oder alternative Schutztiere wie Lamas oder Esel geschehen – die Wirksamkeit der Vergrämungsanlagen wie der alternativen Schutztiere sind allerdings umstritten.

Das Bundesamt für Umwelt sieht ein Budget vor, um Herdenschutzmassnahmen finanziell zu unterstützen. Hierbei werden auch offiziell anerkannte Herdenschutzhunde unterstützt. Falls es trotzdem zu einem Schaden kommen sollte, werden nachweislich gerissene Tiere nach den Richtwerten der nationalen Zuchtverbände entschädigt. Mehr zum Herdenschutz ist zu finden unter www.herdenschutzschweiz.ch und beim kantonalen Herdenschutzbeauftragten.

Beiträge im Sömmerungsgebiet

Beitragsarten

Im Sömmerungsgebiet gibt es vier verschiedene Beitragsarten. Der Sömmerungsbeitrag wird dem Bewirtschafter ausbezahlt. Die Höhe des Beitrags hängt von der Tierart und dem Weidesystem ab.

Ganzjahresbetrieb, der seine Tiere auf die Alp gibt und auf welchem die Tiere vor der Sömmerung zuletzt waren. Er wird pro Normalstoss ausbezahlt und beträgt 370 Franken pro gesömmertem Normalstoss und Jahr. Für den Biodiversitätsbeitrag zur Förderung von artenreichen Grün- und Streueflächen ist eine ausreichende Zahl an Zeigerpflanzen auf der Fläche nötig. Weitere Bestimmungen sind den kantonalen Alpfahrtsvorschriften zu entnehmen. Der Beitrag beträgt 150 Franken pro Hektare, jedoch maximal 300 Franken pro Normalstoss. Der Landschaftsqualitätsbeitrag dient zur Unterstützung von kantonalen Projekten zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften. Die Ausarbeitung von Projekten erfolgt auf kantonaler Ebene. Der Sömmerungsbeitrag wird aufgrund des vom Kanton festgelegten Normalbesatzes berechnet.

Gesuch stellen

Das Gesuch für Beiträge im Sömmerungsgebiet ist bei der vom zuständigen Kanton bezeichneten Behörde zwischen dem 1. August und dem 30. September einzureichen. Mit dem Gesuch werden folgende Angaben gemacht:

  • die Kategorie und die Anzahl der gesömmerten Tiere, mit Ausnahme der Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel sowie der Tiere der Pferdegattung
  • das Auffuhrdatum
  • das voraussichtliche Abfahrtsdatum
  • Veränderungen bei der nutzbaren Weidefläche
  • die artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

Meldepflicht gegenüber der TVD

Wie auch beim übrigen Tierverkehr müssen Tiere der Rindergattung, die in die Sömmerung gegeben werden, der TVD gemeldet werden. Der Ganzjahresbetrieb meldet vor dem Alpaufgang den Abgang und im Herbst den Zugang der Tiere. Der Sömmerungsbetrieb wiederum meldet die Tiere als Zugang und im Herbst als Abgang.

Geburten während der Sömmerung werden der TVD mit «Geburten» gemeldet. Tote Tiere sind als «Verendungen» zu melden. Wenn das Tier nach der Sömmerung nicht mehr zum ursprünglichen Halter zurückkehrt, muss der Sömmerungsbetrieb ein neues Begleitdokument zuhanden des neuen Halters verfassen. «Korrekte Meldungen sind gerade im Hinblick auf die angespannte Lage bezüglich Tuberkulose und BVD wichtig», erläutert Töni Gujan, Fachstelle Alpwirtschaft Plantahof.

Unterlagen bestellen

Zertifizierungs- oder Kontrollunterlagen (auch Wasserkontrolle) gehören auf die Alp. Die SAV Branchenleitlinie muss aktuell sein und bleibt den Sommer über auf der Alp. Dokumente für spätere Kontrollen müssen vorhanden sein (blau und grüne Kontrolle, Lebensmittelkontrolle Formularsammlung, Behandlungsjournal, Tierarzneimittel). Zusätzlich gilt es zu klären, ob Onlinezugang möglich ist, um die Dokumente entsprechend zu platzieren.

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Tiere, die gesömmert werden, müssen der TVD gemeldet werden.

(Caroline Jörger, agrimage.ch)

Infrastruktur

Melkanlagen

Maschinen und Geräte müssen gewartet und deren Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Milchalpen mit den Melkanlagen und der Verarbeitungsinfrastruktur. Für die Melkanlagen muss ein Service erfolgen, wobei der Alp-Maschinenverantwortliche vor Ort sein muss, damit die Instruktionen über die Melkanlage ans Alppersonal weitergeleitet werden können. Einen Monat vor der Alpzeit müssen Wasser, Strom beziehungsweise Generator sowie die Melkanlage bereitgestellt werden. Das bedeutet, die Vakuumpumpe muss angeschlossen, die Vakuumleitungen und sämtliche Milchleitungen montiert werden. Nicht vergessen werden sollte, die Vakuumleitungen mit alkalischer Reinigungslauge, eventuell sogar mit Hochdruck, durchzuspülen (Gefahr von Buttersäure mit den Folgen von Spätblähungen). Zu den Maschinen und Geräten gehört auch die Schmiermaschine, die gereinigt (Service) und die Bürsten, die ersetzt werden müssen (Vermeidung von Listerien).

Alpkäserei

Vor dem Alpauftrieb muss das Fabrikationsmaterial für die Milchverarbeitung bereitstehen: Kulturen, Lab, Salz, Reinigungsmittel und -material, Kaseinmarken/Zahlen und Beschriftungsmaterial (Rückverfolgbarkeit), Butter- und Käsepapier, Salzbadwaage, Schalmtestlösung, Käseschmierbürsten, weisse Schürze (für Fabrikation, Sennerei), braune Schürze (Schmiere, Käsekeller), Fabrikationskontrollen für Alpkäse, Mutschli, Butter und Jogurt sowie TSM Milchverwertungskontrolle. Proberesultate vom Vorjahr müssen zur Qualitätsverbesserung und für die Lebensmittelkontrolle jederzeit zur Verfügung stehen. Auch muss der QS-Ordner (Branchenleitlinie) aktualisiert sein.

Projekte

Grössere Infrastrukturprojekte mit Gebäuden, Wasserversorgung oder Zufahrten sind sorgfältig und frühzeitig zu planen. Um die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären, ist das kantonale Landwirtschaftsamt (Bereich Strukturverbesserungen) zu kontaktieren. 

Älplerinnen und Älpler

Gutes Alppersonal ist für eine erfolgreiche Alpsaison von grosser Bedeutung. Für eine reibungslose Anstellung benötigt man einen Arbeitsvertrag. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten auf der Alp zählen zur Arbeitszeit und sind zu entschädigen. Sie sollten im Arbeitsvertrag aufgeführt werden.

Die Richtlöhne des Alppersonals werden vom Bündner ÄlplerInnenverein BÄV und dem Bündner Bauernverband ausgehandelt. Diese Richtlöhne der Bündner haben sich mittlerweile schweizweit als Richtschnur etabliert. Die Richtlöhne sind Bruttolöhne, wobei der Freizeit- und Ferienanspruch mit dem Richtlohn bereits abgegolten sind. Zudem ist die Unterkunft (Fr. 11.50 pro Tag) darin enthalten. Für die Verpflegung sind grundsätzlich die Älplerinnen und Älpler verantwortlich. Produzierte Milchprodukte können während der Alpzeit gratis konsumiert werden. Mehr zu Abzügen, Taglohn versus Pauschallohn, ein Lohnabrechnungstool, Direktvermarktung und vieles mehr ist zu finden unter www.plantahof.ch  Beratung & Fachwissen  Alpwirtschaft  Personal & Funktionäre  Alprichtlöhne 2018.

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