Die Covid-Fallzahlen und Hospitalisierungen sind rückläufig, weshalb der Bundesrat grössere Lockerungen für den Sommer vorsieht, besonders im Bereich Veranstaltungen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) entschied daher, den 1. August-Brunch durchzuführen – unter Berücksichtigung der BAG-Vorschriften wie den bereits bekannten Hygienemassnahmen und Schutzvorkehrungen. Gemäss den geplanten Öffnungsschritten wird die maximale Personenanzahl vom Covid-Zertifikat abhängig sein (ohne Zertifikat sind 250 Personen zulässig). Der SBV wird dafür in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schutzkonzept erstellen.
Spontane Anmeldung noch möglich
Nach der schwierigen «Lockdown»-Zeit ist der beliebte und gesellige Anlass auf dem Bauernhof – verbunden mit einem Ausflug in die Natur – eine willkommene Abwechslung für Alt und Jung. Der SBV hofft, dass sich möglichst viele bisherige oder sogar neue Gastgeberhöfe entscheiden, auch unter den erschwerten Bedingungen einen Brunch auf die Beine zu stellen. Sämtliche Betriebe, die sich bereits für die Organisation eines Brunchs eingetragen haben, können ihre Anmeldung auf dem Bauernportal bis 30. Juni 2021 bearbeiten oder annullieren. Auch spontane Gastgeberhöfe können sich bis zu diesem Zeitpunkt noch anmelden. Die Materiallieferungen starten im Juli.
Quelle: SBV