Die Kontrolle des Tierverkehrs ist für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung. Deshalb dehnte der Bundesrat die eindeutige Identifikation und Meldepflicht von Tieren der Gattungen Rinder und Equiden per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen aus. Die TVD-Betreiberin Identitas AG erweiterte die Datenbank darauf um die neuen Gattungen. Somit registrierten Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen fortan ebenfalls ihre Tiere in der TVD.
Identitas AG setzt weiteren Bundesratsbeschluss um
Mit dem TVD-Release am 2. Dezember 2021 setzte die Identitas AG einen weiteren Beschluss des Bundesrats um: Neu muss die Nutzungsart der Muttertiere der Gattungen Schafe und Ziegen – so wie bei den Rindern – angegeben werden. Das hat der Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2021 entschieden. Denn nur so ist eine korrekte Berechnung der Grossvieheinheiten (GVE) möglich. Diese wird ab 2024 als Basis für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet.
Anleitungen zur Nutzungsart verfügbar
Die Nutzungsart muss nur bei Muttertieren angegeben werden, nicht aber bei männlichen Tieren und weiblichen Tieren ohne Nachkommen. Um den Anfangsaufwand für die Tierhalterinnen und -halter gering zu halten, hat die Identitas AG initial eine Nutzungsart je Tierhaltung und je Einzeltier eingeführt. Diese muss nun bei Bedarf korrigiert werden. Den betroffenen Tierhalterinnen und -haltern stehen Anleitungen zur Erfassung und Änderung der Nutzungsart auf der Website schafeziegen.ch zur Verfügung.
Quelle: Identitas AG