Schweiz und UK führen Handel mit Bio-Produkten fort

Aufgrund des Austritts aus der EU hat das Vereinigte Königreich (UK) mit der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Handel mit Bio-Produkten zwischen beiden Ländern neu regelt. Bisher war dies Bestandteil des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die bilaterale Vereinbarung ist Anfang Jahr in Kraft getreten.

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Gemäss dieser Vereinbarung wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch. 

Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 und soll anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden.

Quelle: BLW

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