Gemäss dieser Vereinbarung wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch.
Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 und soll anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden.
Quelle: BLW