Der Bundesrat hat eine ausserordentliche Anpassung der Tierzuchtverordnung gutgeheissen. Umgesetzt wird insbesondere der Entscheid des Parlaments, den Pflanzen- und Tierzuchtkredit um 3,9 Millionen Franken im Voranschlag des Jahres 2023 zugunsten der Erhaltung einheimischer Nutztierrassen zu erhöhen.
Weiter werden Anpassungen im Bereich der Eintrittsgrenzen zur Berechtigung einer Rasse bezüglich der Erhaltungsbeiträge vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel mit einer möglichst grossen Wirkung eingesetzt werden.
Die Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Die Unterlagen zur ausserordentlichen Anpassung der Tierzuchtverordnung sind auf der BLW-Webseite abrufbar.
sg