Mehr Tierschutz beim Schlachten ab 2022

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert. Ziel ist, die Schlachtung für die Tiere möglichst schonend durchzuführen. Dazu wurden insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Zudem gelten erstmals Vorgaben für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie für die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Erstmals wurden in der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten Vorgaben für die Schlachtung von Fischen definiert. 

Erstmals wurden in der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten Vorgaben für die Schlachtung von Fischen definiert. 

(Bild: Jakub Kapusnak, unsplash.com)

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Die Totalrevision bezweckt, das Tierwohl bei der Schlachtung in und ausserhalb von Schlachtbetrieben zu verbessern. Dazu sollen Stress und Leiden für die Tiere weiter vermindert werden. Die Änderungen berücksichtigen unter anderem die Erkenntnisse aus der 2018 und 2019 durchgeführten Analyse «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK).

Die Verordnung enthält mehrere grundlegende Neuerungen. Dazu gehören erstmalig die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, sowie Handels- und Gastronomiebetrieben. Neu ist auch die Regelung der Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die Revision schafft die Grundlage dafür, dass künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden können. Weiter enthält die Verordnung zahlreiche Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse: so etwa präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges. Schliesslich werden die Ansatzstellen für Bolzenschussgeräte und Betäubungszangen sowie die Entblutungszeiten bei kleinen Wiederkäuern angepasst.

Die Verordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Für die Änderungen, welche in den Schlachtbetrieben bauliche Anpassungen erfordern, ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt für die Dokumentationspflicht bei der CO2-Betäubung von Schweinen.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

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