Neue Rückkaufspreise in der Vertragsaufzucht

Die Preiskommission in der Vertragsaufzucht hat an ihrer jährlichen Sitzung die neuen Richtpreise festgelegt. Mit dem aktuellen Preisberechnungssystem wird die Marktsituation stärker berücksichtigt. Die Basis der Berechnungen sind die Marktzahlen aus dem Vorjahr. Mit dem Preisberechnungssystem und der genauen Abrechnung wird die Attraktivität für die Vertragsaufzucht für beide Seiten auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Preiskommission veröffentlicht zusätzlich Preisempfehlungen für Verstellkosten von Rindern bei Kurzaufenthalten von zwei bis zwölf Monaten.

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Aktuelle Preise Pauschalvertrag

Die aktuellen Preise für die Monatspauschalen, werden erst zum Zeitpunkt des Rückkaufs angewendet. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dienen die Werte der aktuellen Saison als Orientierungswerte.

Die in der Tabelle aufgeführten „Richtpreise nach dem neuen System“ können als Orientierungswerte für Vertragsabschlüsse ab dem 15. August 2024 dienen.

Orientierungswerte für Monatspauschale bei jeweiligem Erstkalbealter (EKA)1

Monate

< 24

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

>34

CHF

137

137

131

126

120

114

111

107

104

101

97

94

94

1 Datum der erfolgreichen Belegung plus 9 Monate

Kälberpreise

Der Preis für einmonatige Vertragskälber aus der Milchviehhaltung setzt sich aus dem durchschnittlichen Tränkekälberpreis des vergangenen Jahres (2023) sowie dem Marktwertzuschlag zusammen. An der diesjährigen Sitzung der Preiskommission wurde beschlossen, dass der Grundpreis neu für ein 70 kg schweres Kalb berechnet wird. Dies erklärt die mit letztem Jahr vergleichbaren Ansätze für Kälber in der Vertragsaufzucht, obwohl die Marktpreise für Tränkekälber über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken sind. Der Preis für einmonatige Vertragskälber aus der Mutterkuhhaltung basiert auf dem durchschnittlichen Kälberpreis für weibliche AA-Tränker ohne Marktwertzuschlag. Der Alterszuschlag für jeden weiteren Monat beträgt unverändert Fr. 100.-. Folgende Richtpreise gelten für Kälber, die ab dem 15. August 2024 in die Vertragsaufzucht gehen:

Kälber aus Milchviehhaltung

1 Monat alt = Fr. 500.-

2 Monate alt = Fr. 600.-

3 Monate alt = Fr. 700.-

4 Monate und älter = Fr. 800.-

Kälber aus Mutterkuhhaltung

1 Monat alt = Fr. 525.-

2 Monate alt = Fr. 625.-

3 Monate alt = Fr. 725.-

4 Monate und älter = Fr. 825.-

Bio-Kälberpreise

Der Zuschlag für Bio-Kälber beträgt unverändert Fr. 0.50 pro Kilo Lebendgewicht, unter der Annahme, dass ein einmonatiges Kalb 70 kg wiegt. Der Alterszuschlag für jeden weiteren Monat beträgt auch bei Bio-Kälbern Fr. 100.-.

Kälber aus Milchviehhaltung

1 Monat alt = Fr. 535.-

2 Monate alt = Fr. 635.-

3 Monate alt = Fr. 735.-

4 Monate und älter = Fr. 835.-

Kälber aus Mutterkuhhaltung

1 Monat alt = Fr. 560.-

2 Monate alt = Fr. 660.-

3 Monate alt = Fr. 760.-

4 Monate und älter = Fr. 860.-

Milchfütterung

Es sollten, wenn möglich, nur abgetränkte Kälber auf den Aufzuchtbetrieb verstellt werden. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, wird für nicht abgetränkte Kälber ein entsprechender Zuschlag pro Monat Milchfütterung berechnen. Die Höhe des Zuschlages sowie die Dauer der Milchfütterung sollen die Vertragspartner untereinander besprechen und bei Vertragsabschluss in das Formular eintragen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, werden pro Monat Milchfütterung 50 CHF (Bio 60 CHF/Monat) bis zum Alter von 4 Monaten angenommen.

Gewichtskorrektur

Die nach dem neuen System berechnete Monatspauschale gilt für Rinder ab 550 kg Lebendgewicht. Für leichtere Tiere (bspw. Rasse Jersey) ist eine entsprechende Reduktion der Monatspauschale möglich. Die Kommission hat folgende Reduktionen der Monatspauschale für die Vertragssaison 2024/25 festgelegt:

Orientierungswerte für Gewichtskorrektur

LG in kg

550

540

530

520

510

500

490

480

Abzug in CHF

0

1.80

3.60

5.50

7.30

9.10

11.00

13.80

(Bsp.: für ein Rind mit EKA 25 Mt. und LG 520 kg kann von der Monatspauschale (Fr. 131.-) Fr. 5.50 abgezogen werden und würde somit Fr. 125.50 betragen.)

Biopreise

Die Preise für Bio-Tiere werden nach demselben Modus berechnet, wie bei den konventionellen Tieren. Der Bio-Zuschlag beträgt Fr. 10.- pro Monat. Die Bio-Richtpreise kommen nur zur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Bio-Betriebe sind. Die in der Tabelle aufgeführten Richtpreise gelten als Orientierungswerte für Vertragsabschlüsse ab dem 15. August 2024.

Orientierungswerte für Bio-Monatspauschale bei jeweiligem Erstkalbealter (EKA)1)

Monate

<24

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

>34

CHF

147

147

141

136

130

124

121

117

114

111

107

104

104

1) Datum der erfolgreichen Belegung plus 9 Monate

Bio-Milchfütterung und Gewichtskorrektur

Für die Milchfütterung und die Gewichtskorrektur gelten die gleichen Bedingungen wie für konventionelle Betriebe (siehe weiter oben).

Vertragsformular

Die Preiskommission hat an einer Sondersitzung am 4. April 2016 ein neues Preisberechnungssystem für die Vertragsaufzucht beschlossen. Wichtigstes Ziel war, der aktuellen Marktsituation zum Zeitpunkt des Rückkaufs möglichst nahe zu kommen. In das neue Modell fliessen die Parameter Milchpreis, Fleischpreis RV T3 und der Nutzviehpreis mit ein. Eine festgelegte Gewichtung dieser Faktoren sowie eine Indexierung erlauben mit den jeweilig aktuellen Durchschnittspreisen den entsprechenden Richtpreis zu berechnen. Der Milchmarkt sowie der Fleischmarkt sollen während der Vertragsdauer besser abgebildet werden, die berechnete Monatspauschale liegt so näher an der aktuellen Marktsituation. Das neue System bietet zudem die Möglichkeit einer Gewichtskorrektur sowie bei Milchfütterung eine zusätzliche Abrechnung vorzunehmen.

Wichtige Punkte im Systemwechsel sind, dass es im neuen System nur noch die Variante mit Pauschalabrechnung gibt und die Richtpreise dafür erst zum Zeitpunkt des Rückkaufs für die endgültige Abrechnung angewendet werden. Für allfällige Abschlags- oder A-Kontozahlungen kann man sich an den Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grob orientieren. Mit Vorteil wird der Betrag unter den Vertragspartnern abgesprochen. Die Festlegung des Richtpreises im Vertragsformular erfolgt dann immer zum Zeitpunkt des Rückkaufs.

Das elektronische Formular kann kostenlos online bei AGRIDEA (Internet: www.agridea.ch) heruntergeladen werden. Alle Angaben wie Monatsentschädigungen, Richtpreise oder weitere Abmachungen können jährlich für neue Vertragsabschlüsse angepasst werden. Die Papierversion des Vertragsformulares ist für Fr. 2.- ebenfalls bei AGRIDEA zu beziehen. Die „Erläuterungen zum Aufzucht- und Rückkaufsvertrag“ können jährlich kostenlos bei AGRIDEA bezogen werden und enthalten die aktuellen Preise.

Wie verwende ich das neue Vertragsformular für die Vertragsaufzucht richtig?

Das neue Vertragsformular für die Vertragsaufzucht bietet viele Vorteile, die Anwendung muss jedoch korrekt erfolgen. Im neuen Formular (EDV- oder Papierversion) kann ein Vertrag für bis zu vier Tiere abgeschlossen werden. Auf den nebenstehenden Bildern sieht man ein Beispiel des aktuellen Formulars.

Bei Vertragsabschluss

1.)   Bei Vertragsabschluss werden die Angaben zum Tier, das Ziel-Erstkalbealter (EKA) sowie der Kälberpreis angegeben.

2.)   Weitere Angaben und Wünsche, wie beispielsweise die Stierenauswahl, der Zustand der Tiere usw., werden ebenfalls bei Vertragsabschluss im Formular festgehalten. Je mehr Spezialwünsche vor Vertragsabschluss abgemacht und dann schriftlich festgehalten werden, umso weniger Unklarheiten ergeben sich in einem Streitfall.

3.)   Der Kälberpreis wird bei Vertragsabschluss ebenfalls auf dem Formular eingetragen, wird aber nicht verrechnet. Er kommt nur zur Anwendung, wenn ein Tier verunfallt oder erkrankt und somit nicht mehr auf den Zuchtbetrieb zurückkehrt.

4.)   Für allfällige Abschlags- oder A-Kontozahlungen wird eine Monatspauschale abgemacht. Diese kann sich an den aktuellen Preisen orientieren und wird aber beim Rückkauf mit den dann aktuell gültigen Preisen für die Monatspauschalen ersetzt.

Bei Vertragsende

1.)   Das definitive Belegdatum steht fest und wird eingegeben. Daraus wird automatisch das Abkalbedatum berechnet und somit auch das definitive Erstkalbealter (EKA).

2.)   Die aktuellen Preise für die Monatspauschalen - gültig zum Zeitpunkt des Rückkaufs – müssen in der Tabelle auf dem Formular eingetragen werden. Die definitive Abrechnung erfolgt mit den gültigen Preisen zu diesem Zeitpunkt.

3.) Sobald das Rückholdatum eingetragen ist, wird die Anwesenheitsdauer auf dem Aufzuchtbetrieb berechnet.

4.)   Der Gesamtbetrag wird automatisch errechnet.
Die Felder sind mit Formeln hinterlegt, sodass nur die Eckdaten eingegeben werden müssen. Die Berechnungen basieren dann auf den definitiven Angaben und hängen vom erreichten EKA des Tieres sowie der Anzahl Monate auf dem Aufzuchtbetrieb

5.)        Allfällige Korrekturen und Ergänzungen wie Kosten für Milchtränke oder Abzug für A-Kontozahlungen können eingetragen werden.

Preisempfehlungen für Verstellkosten von Rindern bei Kurzaufenthalten (Dauer: von zwei Monaten bis ein Jahr)

Bei der Verstellung von Rindern können drei verschiedene Aufenthaltsdauern unterschieden werden:

  • Für eine temporäre Verstellung von weniger als zwei Monaten, zum Beispiel nach einem Brandfall, während eines Umbaus oder bei Platznot, werden für die Berechnung der Verstellkosten die Futtergeldnormen der AGRIDEA verwendet.
  • Bei einer Verstelldauer von über einem Jahr, wie es beispielsweise in der Vertragsaufzucht üblich ist, wird normalerweise ein Aufzuchtvertrag genutzt. Hierfür gibt es ein Mustervertrag mit jährlich aktualisierten und von der Preisfestsetzungskommission empfohlenen Monatspauschalen.
  • Wie jedoch werden Verstellkosten verrechnet, bei einer Verstelldauer zwischen den vorher genannten Fällen, also von zwei Monaten bis ein Jahr. Zum Beispiel beim Verstellen von Tieren über den Winter beim Nachbar? Die nachfolgende Tabelle gibt Empfehlungen für die Preisfindung bei diesen Fällen.

Preisempfehlungen (Fr. pro Tier und Tag) für verstellte Tiere während einer Dauer von zwei bis 12 Monaten abhängig vom Lebendgewicht und der Fütterungsintensität:

1) ohne Alpung

  • Die Empfehlungen können analog auf Weidebeef oder Mastremonten übertragen werden.
  • Es empfiehlt sich hier, die Tiere am Anfang und Ende der Verstelldauer zu wägen und anhand der Gewichtszunahmen entsprechend die Fütterungsintensität zu bestimmen.
  • Die Kommission empfiehlt schriftliche Abmachungen zu erstellen, wo die Kosten für den Kurzaufenthalt sowie den Wert des Tieres wie eventuell auch weitere Abmachungen festgelegt sind.
  • Die Verstellkosten für Kurzaufenthalte werden im Sinne eines Futtergeldes abgegolten.
  • Die Direktzahlungen erhält der jeweilige Halter des Tieres.
  • Die Transportkosten gehen jeweils zu Lasten des Empfängers.
  • Alle weiteren Kosten, wie Besamungs- oder Tierarztkosten, obliegen dem abgebenden Betrieb.

Den aktuellen Aufzucht- und Rückkaufsvertrag, inkl. Erläuterungen finden Sie hier.

Text: Agridea

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