Seit vergangenem Herbst einigten sich die Kantone auf eine Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen. Das neu publizierte Merkblatt basiert auf diesen breit abgestützten Bestimmungen, welche den Betrieben Planungssicherheit für Investitionen bieten. Ab 2022 nehmen zahlreiche Kantone den Befüll- und Waschplatz auch in die Gewässerschutzkontrollen auf.
Das Merkblatt erklärt den Sachverhalt möglichst praxisnah und eignet sich ideal für die Beratung oder zum Selbststudium für bauwillige Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Neben der klassischen Lösung eines stationären, kombinierten Platzes zum Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten werden auch die korrekte Reinigung auf der behandelten Fläche sowie alternative Möglichkeiten aufgezeigt, wie etwa ein reiner Befüllplatz oder mobile Ausführungen für Befüll- und Waschplätze.
Die optimale Lösung ist für jeden Betrieb sehr individuell, weshalb das Merkblatt zahlreiche Infoboxen mit Tipps zur praxistauglichen Planung aufzeigt. Das Reinigungswasser muss, wenn keine Güllegrube zur Verfügung steht, gesammelt und behandelt werden. Das Merkblatt zeigt hierzu die Anforderungen an die Lagervorrichtung und an das Behandlungssystem auf.
In der Publikation werden auch digitale Hilfsmittel via anklickbaren Links oder QR-Codes eingebunden. So ist zur richtigen Dimensionierung des Behandlungssystems ein Tool zur Berechnung des Reinigungswasseranfalls verlinkt. Weiter verweist das Merkblatt auf eine Online-Kartei von Behandlungssystemen, mit der unterschiedliche Lösungen verglichen werden können und die laufend aktualisiert werden soll. Letztere befindet sich noch in der Vernehmlassung bei Fachpersonen und Herstellern und wird im Herbst aufgeschaltet. Interessierte Personen können sich jedoch bereits jetzt im Online-Formular eintragen und werden bei der Veröffentlichung informiert.
Quelle: Agridea