In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz abgeändert wurde. Ziel ist die Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden.
Neu wird die Zulassung eines Pestizids überprüft und angepasst, wenn es wiederholt und verbreitet die festgelegten Grenzwerte in den Gewässern überschreitet.
In der revidierten Gewässerschutzverordnung (GSchV) muss der Bundesrat jetzt die Kriterien definieren, welche eine solche Überprüfung veranlassen. Von der Regelung betroffen sind sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. August 2022.
sg