Richtpreise für Bio-Ackerbohnen und Bio-Futtersoja angehoben

Anlässlich einer zweiten Richtpreisrunde Futtergetreide am 27. Juni haben Produzentenvertreter und Mischfutterhersteller die Richtpreise 2022 für Knospe-Ackerbohnen und Futtersoja angepasst.

Die Nachfrage nach Bio- Futtersoja ist besonders gross.

Die Nachfrage nach Bio- Futtersoja ist besonders gross.

(Dr. Katharina Kempf)

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Aus der Medienmitteilung von Bio-Suisse vom 30.06.2022

Für alle anderen Kulturen gelten die Preise, die am 17. Mai 2022 festgelegt wurden (siehe Tabelle unten). Die Erhöhung beträgt bei den Ackerbohnen weitere fünf Franken und bei Soja acht Franken gegenüber der Richtpreisrunde vom 17. Mai 2022. Die Förderbeiträge dieser beiden Kulturen bleiben gleich. Die Preise betragen neu Fr. 93.-/dt + Fr. 5.-/dt Ausgleichsbeitrag für Ackerbohnen und Fr. 133.-/dt + Fr. 27.-/dt Förderbeitrag für Soja. Die Vertreter der Tierhalter und Tierhalterinnen haben diese gemässigte Version der Preiserhöhung, die zu Gunsten von Ackerbauproduzenten und -produzentinnen ist, unterstützt. Damit wird der gestiegenen Nachfrage nach diesen Eiweissträgern Rechnung getragen.

15 000 Hektaren Bio-Ackerbauflächen gesucht

Knospe-Ackerkulturen sind nach wie vor gesucht. Um der steigenden Nachfrage nach Körnerleguminosen sowie anderen Ackerkulturen gerecht zu werden, sind in den nächsten fünf bis sechs Jahren zusätzliche Bio-Ackerbauflächen von rund 15 000 Hektaren notwendig. Die Förderung dieser gesuchten Kulturen sind ein klares Signal sowie Anreiz für Umstellbetriebe.

Gemeinsam die Bio-Landwirtschaft fördern

Die Branche möchte in Zukunft Bio-Ackerkulturen gemeinsam fördern und einigte sich, einen Verteilschlüssel auszuarbeiten, der fair, marktkonform und praktikabel sein soll. Dieser Verteilschlüssel soll neu auch für die übernommenen Bio-Futterkörnerleguminosen gelten (Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Futtersojabohnen, Süsslupinen) und im geltenden Futtergetreidereglement abgebildet werden. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Branchenvertretern und -vertreterinnen werden diese Anpassungen erarbeitet und sollen für die Ernte 2023 eingeführt werden. Auch bei der Vermarktung der diesjährigen Ernte gelten die Übernahmebedingungen von Swiss granum.

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