Im dritten Anlauf hat der deutsche Bundesrat letzten Freitag die Änderung der Nutztier-Tierschutzhaltungsverordnung beschlossen, wie die Fachzeitschrift Topagrar Online berichtet. Neu dürfen Sauen nur noch maximal 5 statt wie bisher 70 Tage im Kastenstand fixiert werden. In solchen Metall-Kasten werden Muttersauen nach dem Abferkeln fixiert, um zu verhindern, dass sie die frisch geborenen Ferkel erdrücken.
Die Verordnung sichert den Sauen zudem mehr Platz zu: Neu soll den Schweinen in Gruppenhaltung mindestens 5 m² pro Sau zugestanden werden. Das Deckzentrum muss den Sauen künftig einen Fress-, Liege- und Aktivitätsbereich sowie Rückzugsmöglichkeiten bieten. Die Verordnung muss jetzt noch von der EU notifiziert werden.
Quelle: LID