Die Aufgaben und gesetzlichen Auflagen im Tierverkehr lassen sich mit den aktuellen Gebühren nicht finanzieren. Die Verluste der letzten Jahre belegen dies. Um weiterhin eine hohe Verfügbarkeit der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu gewährleisten, auch und gerade im Fall einer Tierseuche, muss die TVD in den nächsten Jahren technisch erneuert werden. Diese Investition in eine funktionsfähige Tierseuchenprävention und -bekämpfung erfordert ebenfalls höhere Gebühreneinnahmen als heute. Die Identitas AG sah sich deshalb gezwungen, mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket eine Erhöhung der Tierverkehrsgebühren zu beantragen, die mit Entscheid des Bundesrates vom 2. November 2022 auch beschlossen wurde.
Gebühr für Rinder-Doppelohrmarken wieder etwa auf Niveau von 2003
Die Tierverkehrsgebühren werden per Anfang 2023 angehoben. Damit kosten beispielsweise Rinder-Doppelohrmarken wieder ungefähr gleich viel wie vor 20 Jahren (2003-2017: 5.00 Franken; ab 2023: 5.40 Franken). Die Gebühren ab 2023 finden sich in der revidierten Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V; SR 916.404.1), Anhang 2. Der Bundesrat hat diese am 2. November 2022 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 verabschiedet. Die revidierte IdTVD-V tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Identitas AG stellt die angepassten Gebühren wie gewohnt über das ganze Jahr verteilt in Rechnung. An der Art der Rechnungsstellung und der Höhe der Entsorgungsbeiträge ändert sich nichts. Belastungen (Gebühren und Abgaben) und Gutschriften (Geburts- und Entsorgungsbeiträge) werden wie gewohnt zusammen abgerechnet.
Quelle: Identitas AG