Das BLV verlängert die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis am 15. März 2023. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf. Das BLV hatte die Einschränkung in Absprache mit den Kantonen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Eine weitere Ausbreitung der Seuche konnte weitgehend verhindert werden.
Beiträge und Lable bleiben
Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, als auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung «Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Quelle: BLV