Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 25. Januar 2021 in Absprache mit den kantonalen Behörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet. Die Massnahmen gelten für die Gebiete entlang des Bodensees und angrenzende Teile des Rheins bis zum 15. März 2021 und werden nicht verlängert.
Hausgeflügel konnte geschützt werden
Die Massnahmen haben sich bewährt. Das Hausgeflügel konnte wirksam vor einer Ansteckung mit Vogelgrippe geschützt werden. In der Schweiz wurde das Vogelgrippe-Virus H5N4 im Februar zwei Mal im Kanton Schaffhausen nachgewiesen: bei einer Möwe und bei einem Mäusebussard. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wurde mit den angeordneten Massnahmen verhindert.
Weitere Ausbreitung unwahrscheinlich
Untersuchungen zeigen, dass sich das Vogelgrippe-Virus in der Schweiz und im angrenzenden Ausland zurzeit nicht weiter ausbreitet. Die Situation wird aber weiterhin aufmerksam beobachtet. Als Vorsichtsmassnahme gilt weiterhin: Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N4 von Tieren auf Menschen übertragen wird.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)