Am 3. August 2021 hat der Kanton Waadt beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz. Begründet wurde dies mit den zunehmenden Angriffen auf Rinderherden und dem Riss von mindestens zwei halbjährigen Kälbern. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente sowie gestützt auf weitere nachgereichte Informationen hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Nun kann der Kanton Waadt eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.
Auch Kanton Wallis darf Abschuss verfügen
Der Kanton Wallis hat am 9. August 2021 beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens. Begründet wurde dies mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Auch hier will der Kanton mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Das BAFU hat nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen auch diesem Gesuch zugestimmt, auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung. Nun kann der Kanton Wallis eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.
Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU den Kantonen in seinen Stellungnahmen, dass die Jungwölfe soweit möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.
Quelle: BAFU