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Nutztiere

Stallpflicht bei Geflügel – was ist zu beachten?

Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Grossbritannien, Vogelgrippe bei Wildvögeln an der Atlantikküste, Vogelgrippe bei Robben – im europäischen Umland häuften sich im vergangenen Jahr die Meldungen von hochpathogener aviärer Influenza, im Volksmund: Vogelgrippe. Eine Übersicht, wie das Geflügel geschützt werden kann.

"Ein Alarmzeichen für Vogelgrippe kann der Rückgang der Legeleistung sein", sagt Dr. med. vet. Julia Schädler vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit u...

"Ein Alarmzeichen für Vogelgrippe kann der Rückgang der Legeleistung sein", sagt Dr. med. vet. Julia Schädler vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

(Ralph / Pixabay)

Publiziert am

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Von August bis Weihnachten 2023 wurde über einen vergleichsweise langen Zeitraum keine Vogelgrippe in der Schweiz nachgewiesen. Jedoch ist durch Zugvögel, die zur Überwinterung in die Schweiz kommen oder die Schweiz durchqueren, besonders während der Wintermonate erhöhte Wachsamkeit geboten.

Krankheitsbild der Vogelgrippe

Empfänglich für Vogelgrippe sind alle Vogelarten. Beim Geflügel sind insbesondere Hühner und Truten anfällig. Erkranktes Geflügel zeigt Atembeschwerden oder wirkt lethargisch, viele Tiere verenden. Ein Alarmzeichen kann der Rückgang der Legeleistung sein. Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkrankt selten und weniger schwer. Die Tiere können den Erreger aber weiterverbreiten und andere gehaltene oder wilde Vögel anstecken. Die wichtigste Massnahme zur Vorbeugung ist daher, den Kontakt zwischen Wildvögeln und dem eigenen Geflügel zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, wird häufig die sogenannte Stallpflicht erlassen.

Herausforderung Stallpflicht

Die Stallpflicht birgt einige Stolpersteine: Es ist nicht immer ausreichend, das Geflügel ganztägig im Stall eingesperrt zu lassen. Der Stall muss stets den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen, wodurch beispielsweise pro Quadratmeter Stallfläche nur eine bestimmte Anzahl Tiere eingestallt sein dürfen. Im Stallinneren muss genug Platz vorhanden sein, um – zusätzlich zu den Tieren – auch Fütterung und Tränke unterzubringen. Bei Enten und Gänsen kommt hinzu, dass für Wassergeflügel der tägliche Zugang zu einer Schwimmgelegenheit vorgeschrieben ist. Im Falle eines Seuchenausbruches muss also die Schwimmgelegenheit im Stall Platz finden und auch dort regelmässig gereinigt werden. Gleichzeitig brauchen die Tiere einen Stallbereich mit ausreichend trockener Einstreu.

Aussenklimabereich

Die Gestaltung eines Aussenklimabereiches kann die Situation entschärfen. Falls dieser rundum mit einem Drahtgitter gedeckt und wildvogelsicher gebaut ist (Maschenweite von maximal zwei Zentimetern), kann das Geflügel in der Regel auch im Seuchenfall in diesem geschützten Bereich Zugang ins Freie bekommen.

Meldepflicht Geflügelhaltung

Damit Seuchenausbrüche rechtzeitig erkannt und die Verbreitung eingedämmt werden kann, ist seit dem 1. Januar 2010 die Registrierung von Geflügelhaltungen bei einer kantonalen Koordinations stelle obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet zahlreiche Informationen zum Thema gesetzeskonforme Geflügelhaltung sowie Empfehlungen und Merkblätter, welche Massnahmen im Seuchenfall (oder bereits vorbereitend) getroffen werden sollten und was bei einem Verdacht auf Vogelgrippe zu tun ist. 

Weiterführende Links zum Thema Vogelgrippe

Vogelgrippe beim Tier
Geflügelhaltende müssen deshalb wachsam bleiben und auf verdächtige Anzeichen achten. Hier gibts eine Übersicht vom BLV, was wann zu tun ist.
www.blv.admin.ch/...

Geflügel halten
Wer Geflügel hält, muss über deren Bedürfnisse und Verhalten Bescheid wissen.
www.blv.admin.ch/...

So halten Sie Hühner richtig
Website über über das passende Gehege, die richtige Ernährung und mit hilfreiche Gesundheitstipps.
www.huehnerrichtighalten.ch 

Tiergesundheitsfragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff «Tiergesundheit» an redaktion@ufarevue.ch oder finden Sie die Antwort auf Ihre Frage in unserem Dossier auf www.ufarevue.ch/tierarzt 

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