Mit den Plus-Gesundheitsprogrammen hat die Schweinebranche im Frühjahr 2018 ein Instrument eingeführt, mit dem der Tierhalter die Tierbehandlungen und somit den Antibiotikaverbrauch erfasst. Dank den bereitgestellten Auswertungen, kann die Tiergesundheit gefördert und der Antibiotikaeinsatz in den Schweine-zucht- und Mastbetrieben optimiert und reduziert werden. Damit soll auch möglichen Resistenzen vorgebeugt werden.
Tiergesundheit verbessern und Medikamenteneinsatz senken
Der Tierhalter zeichnet im elektronischen Behandlungsjournal alle Arzneimittelbehandlungen und Impfungen auf. Leistungsdaten werden in einem anerkannten Auswertungssystem erfasst. Für den einzelnen Betrieb wird basierend auf diesen Daten eine Auswertung erstellt. Periodisch berechnete Kennzahlen und Vergleiche mit anderen Betrieben dienen als Basis für eine betriebsspezifische Beratung der Landwirte durch Tierärzte. Werden die dabei empfohlenen Massnahmen umgesetzt, gelingt es, die Tiergesundheit und Leistungen zu verbessern bei gleichzeitig tieferem Medikamenteneinsatz.
Programm kurz erklärt
Betriebe mit bis zu 60 Mastplätzen sowie Sömmerungsbetriebe mit Alpschweinen müssen nicht zwingend am Basis-Programm eines Gesundheitsdienstes teilnehmen. Sie erhalten einen Status für Kleinstbetriebe «SuisKlein».
Wie melde ich mich zum Programm an?
Per sofort können Betriebsleiter, welche die Anforderungen für «SuisKlein» erfüllen (reiner Mastbetrieb mit max. 60 Masttieren oder Sömmerungsbetrieb mit Alpschweinen), die Dokumente zum Programm «Suis-Klein» auf der Homepage der Suisag abrufen und sich mit dem Ausfüllen der Vereinbarung verbindlich zum Programm anmelden. Sobald die technischen Anpassungen abgeschlossen sind, werden dem Benutzer die notwendigen Zugänge und Unterlagen zugestellt.
Was bedeutet die Programmteilnahme für meinen Betrieb?
- Die Teilnahme am Programm «SuisKlein» ermöglicht das Vermarkten von Schlachtschweinen im Rahmen von QM-Schweizer Fleisch.
- Das tierärztliche Überwachen und Betreuen wird über den Bestandestierarzt sichergestellt, da die Kleinbetriebe nicht am Basis-Programm eines Gesundheitsdienstes teilnehmen müssen. Somit erfolgen auch keine regelmässigen Besuche durch den Gesundheitsdienst.
- Tierbehandlungen, Änderungen bei der Stallapotheke und auch Abgänge werden analog zu den Plus-Gesundheitsprogrammen lückenlos und termingerecht im elektronischen Behandlungsjournal (EBJ) erfasst. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Be-handlungs- und Abgangsjournal von Hand auf vorgedruckten Formularen zu führen. Wird es von Hand geführt, erfolgt die Dateneingabe ins elektronische System über den Gesundheitsdienst.
- Die erfassten Daten werden automatisch ausgewertet und durch den Gesundheitsdienst geprüft. Bei Problemen greifen die Mahn- und Interventionsmassnahmen gemäss den Richtlinien zu den Plus-Gesundheitsprogrammen. Diese sind jedoch kostenpflichtig.