Tierschutz im Vergleich
Weitere Produzenten gesucht
Von rund 100 konventionellen und Bio-Legehennenhaltern in der gesamten Schweiz übernimmt EiCO jährlich über 150 Millionen Eier. An den zwei Standorten Bern und Märstetten werden die Eier geprüft und in Konsumpackungen verpackt. Die fertig verpackten Roheier werden an den Detailhandel verkauft. Ein ansehnlicher Teil wird in der eigenen Färberei zu Pic-Nic-Eier veredelt. Mit den Vitaminen A, B, D und E sowie als Lieferantin höchstwertigen Proteins, erfreuen sich Eier steigender Beliebtheit. Positiven Einfluss auf die Nachfrage hat auch die wachsende Bevölkerung in der Schweiz. Dank dieser guten Marktentwicklung stehen bei EiCO die Türen für Einsteiger in die Legehennenhaltung offen.
Interessenten er reichen EiCO unter 058 433 88 00 oder unter eico@eico.ch
Die Schweizer Tierschutzstandards gehören zu den höchsten weltweit. Im Wissen darum sind die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bereit, für diesen Mehrwert höhere Preise für tierische Produkte aus der Schweiz zu bezahlen. Mittlerweile bemühen sich auch im Ausland Tierschutzorganisationen, Gesetzgeber und Produzenten darum, gemeinsam die Tierwohlstandards zu erhöhen – der Vorsprung der Schweizer Tierwohlstandards wird kleiner. Deshalb vergleicht die UFA-Revue in einer sechsteiligen Berichtserie die Schweizer Tierschutzstandards mit denen aus Deutschland und der EU – es wird aber auch ein Blick über den EU-Raum geworfen. Im ersten Teil der Serie wird die Haltung von Legehennen unter die Lupe genommen und mit dem Standard aus Deutschland und der EU verglichen. Der Pro-Kopf-Konsum von Eiern lag im Jahr 2016 bei 176 Stück. Davon stammen gut 60 Prozent von Schweizer Hennen, die restlichen 40 Prozent werden aus dem Ausland (grösstenteils EU) importiert. Doch wie werden die Legehennen im Ausland gehalten? Ist der Tierschutz vergleichbar mit der Schweiz?
Überlegungen zu den gesetzlichen Vorlagen
Gesetz ist nur so gut wie Umsetzung und Kontrolle In der EU-Gesetzgebung wird festgehalten, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Genaue Vorgaben gibt es jedoch nur für die Tiergattungen Kälber, Schweine, Mastpoulet und Legehennen. Alle anderen Tierkategorien werden nicht berücksichtigt.
Der Schweizer Tierschutz (STS) sagt es im Bericht «Freihandel und Tierschutz – ein Vergleich Schweiz-EU» so: «Gesetzliche und privatrechtliche Tierschutzvorschriften sind nur so gut, wie sie auch vom Bauern umgesetzt und kontrolliert werden». Dies stellt wohl bei den EU-Tierschutzgesetzen die grösste Herausforderung dar, da jedes Land selbst zuständig ist, den Vollzug zu kontrollieren.
Und in der Schweiz? In der Schweiz werden ÖLN-Betriebe mindestens alle drei Jahre kontrolliert, IP-Suisse- und Bio-Betriebe gar jährlich. Dabei werden auch Tierschutzmassnahmen überprüft und bei Beanstandungen kann es zu Kürzungen der Direktzahlungen kommen. BTS- und RAUS-Betriebe werden je nach Kanton stichprobenweise unangemeldet kontrolliert.
Verschiedene Haltungsformen
Bereits seit über 25 Jahren ist die Batteriehaltung von Legehennen in der Schweiz verboten. Die EU zog erst im Jahr 2012 gänzlich nach und verbot die nicht ausgestalteten (konventionellen) Käfige in der Eierproduktion. Was aber in der EU weiterhin erlaubt ist, sind die sogenannten «ausgestalteten Käfige». Diese bieten den Legehennen gegenüber der Batteriehaltung mehr Platz und Struktur. In der Schweiz ist diese Haltung tierschutzwidrig und somit verboten. In Deutschland werden aktuell noch rund acht Prozent der Legehennen in diesen Systemen gehalten. In der EU sind es gesamthaft mehr als 56 Prozent, Tendenz leicht steigend. In Spanien, Portugal und Polen werden gar 90 Prozent der Hennen in ausgestalteten Käfigen gehalten. Deutschland hat im April 2016 beschlossen dieses Haltungssystem per 2025 zu verbieten, in den EU-Richtlinien ist ein solches Verbot nicht vorgesehen. In der Tabelle wird aufgezeigt, welche Unterschiede bei der Haltung zwischen der Schweiz, Deutschland und der EU bestehen. Teilweise sind die Minimalanforderungen nicht sehr unterschiedlich, besonders im Vergleich zu Deutschen Tierhaltungsvorschriften. Jedoch ist zu beachten, dass in der Schweiz über 90 Prozent der Legehennen in BTS-Systemen gehalten werden, bei denen den Hennen täglich zusätzlich ein Aussenklimabereich zur Verfügung steht. In Deutschland bestehen zwar teilweise Kaltscharrräume, diese Fläche steht den Legehennen aber nicht zusätzlich zur Verfügung, sondern wird zur Nutzfläche gezählt. Weiter muss der eingestreute Bereich für die Legehennen nicht ständig zugänglich sein (mind. während 2/3 der Hellphase). Ähnlich sieht es bei der Freilandhaltung aus: In der Schweiz können 75 Prozent der Legehennen einen Weideauslauf (Ethoprogramm RAUS) geniessen, in Deutschland sind dies 18 Prozent und in der EU liegt der Anteil bei 13.6 Prozent (im Jahr 2015 rückläufig).
Rückverfolgbarkeit
Eier aus der EU müssen mit einer Stempelung gekennzeichnet werden. Ersichtlich müssen der Code des Haltungssystems (0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3 = Käfighaltung), das Herkunftsland und die Betriebsnummer sein. In der Schweiz ist vorgeschrieben, dass bei Schweizer Eiern das Kürzel CH aufgedruckt sein muss. Die Kennzeichnung der Haltungsform und der Betriebsnummer ist nicht gesetzlich verankert, wird aber standardmässig von den Detailhändlern gefordert. Dabei wurde die Kennzeichnung von der EU übernommen. Schweizer Eier, die direkt vom Urproduzent an den Konsumenten verkauft werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Betriebe mit über 100 000 Legehennen
Betreffend der Bestandsgrössen gibt es grosse Unterschiede: In Deutschland werden 37 Prozent der Legehennen auf Betrieben gehalten, die einen Tierbestand von über 100 000 Legehennen haben. Dies sind oft Betriebe ohne Landfläche und der anfallende Mist wird im In- und Ausland verteilt. In der Schweiz sind solch hohe Bestandsgrössen nicht erlaubt: Durch die Bestandshöchstgrenzen in der Schweiz sind Bestände von mehr als 18 000 Legehennen pro Betrieb untersagt.
Touchieren oder Coupieren?
Kannibalismus kann bei Legehennen zu grossen Tierverlusten führen. Weltweit werden aus diesem Grund die Schnäbel der Legehennen gekürzt – so auch in der EU. In der Schweiz ist dieser Eingriff am Tier nicht erlaubt, sondern nur das Touchieren der Schnäbel; dieses hat das Ziel, den spitzen Haken des Oberschnabels zu entfernen, der Schnabel als solches wird aber nicht gekürzt und der Schnabelschluss bleibt gewährleistet. Seit Anfang 2017 verzichten aber die grossen Eierhändler in der Schweiz freiwillig auf diesen Eingriff, so dass nur noch ein geringer Anteil Hennen touchiert wird Auch andere Eingriffe am Tier wie beispielsweise der Einsatz von Brillen, das Coupieren von Kämmen und Flügeln sowie das Stopfen oder Rupfen am lebenden Tier sind in der Schweiz nicht erlaubt. In der EU-Tierschutzverordnung gibt es keinerlei detaillierten Angaben zu den Eingriffen am Tier. Der grösste Teil der importierten Konsumeier wird nach dem KAT-Leitfaden produziert. Dieser ist von den Anforderungen her ähnlich wie die Deutsche Nutztierverordnung. Eier von schnabelcoupierten Hennen werden nicht importiert.
Vorsprung vorhanden
Aktuell hat die Schweiz einen klaren Vorsprung auf den Tierschutz bei Legehennen im EU-Raum, jedoch ist Deutschland in diesem Bereich aktuell stark im Wandel. Mit der Initiative Tierwohl kommen Betriebe, die nach diesen Vorgaben produzieren, sehr nahe an die Schweizer Standards (Beschäftigung, Platzangebot, Auslauf) heran. Legehennen werden in diesem Label aktuell (noch) nicht berücksichtigt.
AutorinFrei Sandra, UFA-Revue, 3360 Herzogenbuchsee
In einer sechsteiligen Berichtserie werden die Schweizer Tierschutzstandards mit denen aus Deutschland und der EU verglichen. Die Tierkategorien Legehennen, Pouletmast, Kalb- und Rindfleischproduktion, Milchviehhaltung sowie Schweinezucht und Schweinemast werden dabei abgehandelt.