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Nutztiere

Mehr Swissness für IP-Suisse

Am 1. März treten die neuen IP-Suisse Richtlinien in Kraft, in denen die Organisation verstärkt auf Swissness setzt. So dürfen nur noch in der Schweiz gemischte Futter und Schweizer Schweinegenetik eingesetzt werden.

Seit dem 1. März ist der Einsatz von Schweizer Genetik für
IP-Suisse Schweinezüchter Pflicht.

Seit dem 1. März ist der Einsatz von Schweizer Genetik für IP-Suisse Schweinezüchter Pflicht.

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Ehem. Mitarbeiter, UFA AG

ehem. Mitarbeiterin Anicom AG

Mit den neuen Vorgaben schafft die IP-Suisse eine weitere Differenzierung zum Ausland und unterstützt die Imagepflege des Schweizer Schweinefleischs. «In der Schweiz haben wir hervorragende Genetik, die eine top Fleischqualität bringt und mit der wir uns vom Ausland abheben können. Das gilt es auszunutzen» erklärt Beat Hauser (Bereich Tierhaltung, IP-Suisse) die Änderungen. Bereits letzten Sommer informierte die Organisation die Produzenten über die geplanten Anpassungen. Die neuen Vorgaben traten per 1. März 2018 in Kraft. Für Betriebe, die noch einen Bestandeseber einer anderen Rasse im Einsatz haben, läuft eine Übergangsfrist bis Ende 2018.

Änderung Genetik

Konkret gelten seit dem 1. März für IP-Suisse Schweinezüchter folgende Vorgaben: In der Mutterlinie sind Tiere der Rassen Edelschwein (ES), Schweizer Landrasse (SL) und Primera, Kreuzungssauen aus ES und SL, für den Einsatz erlaubt. Mutterschweine der Schweizer Landrasse müssen mindestens 50 Prozent Schweizer Genetik in sich tragen.

In der Vaterlinie darf nur noch die Rasse Premo mit dem E. Coli F18-Genotyp AA eingesetzt werden. Eber dieses Genotyps vererben eine Resistenz gegen den Bakterienstamm E. Coli F18. Mit dieser Resistenz erkranken die Nachkommen nicht an der Ödemkrankheit.

Durch konsequente Zucht, weisen bereits heute viele Premo-Eber den verlangten Genotyp auf. Schweinezüchter werden daher bei der Wahl des Ebers nicht stark eingeschränkt. Auf dasselbe Gen sollte beim Remontenzukauf geachtet werden. Nur so kommt der Vorteil der Resistenzzucht voll zum Zug. Mit den neuen Richtlinien dürfen Jungsauen zudem nur von Suisag-Herdebuchbetrieben zugekauft werden. Für Züchter ist deshalb sehr wichtig, dass sie beim Jungsauenzukauf die notwendigen Abstammungsdokumente verlangen und/oder abklären, ob der Jungsauenlieferant im Suisag-Herdebuch eingetragen ist.

Weitere Richtlinienanpassungen im Schweinebereich:

  • Fütterung: Mischfutter muss in der Schweiz hergestellt sein (gilt ab 1.7.2018)
  • Einstreue: Mindestens 50 % der Einstreue besteht aus Langstroh, Mindestschnittlänge 5 cm 
  • AFP: Wechsel eines Abferkelbetriebes in einen anderen Ring nur in Absprache mit IPS möglich, Deck betriebe dürfen den Ring nicht wechseln 
  • Fütterung (Empfehlung): Stickstoffreduzierte Phasenfütterung in der Schweinemast

Richtlinienumsetzung

Die Suisag stellt ab 1. März ihren IP-Suisse Kunden nur noch richtlinienkonforme Spermablister zu. Zudem werden Vereinbarungen zwischen IP-Suisse, Züchtern, Vermarktern und der Suisag unterzeichnet und neue Kontrolldokumente erarbeitet.

Bereits heute erfüllen viele Betriebe die Anforderungen. Für Fragen zu den Neuerungen im Bereich Genetik steht Zuchtechniker Anton Agner gerne zur Verfügung. 

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