Die Schweiz regelt die Tierhaltung sehr detailliert – in anderen Ländern ist dies oft nicht der Fall. Aber nicht nur im Bereich der Haltung gibt es grosse Unterschiede, auch bei den Eingriffen am Tier hebt sich die Schweiz klar vom Ausland ab.
Kalbfleisch
In der Schweiz dürfen Kälber nur in den ersten zwei Lebenswochen in Einzelboxen (mind. 85x130 cm) gehalten werden, danach ist Gruppenhaltung vorgeschrieben. Ausnahme bilden die Kälberiglus, die eine Auslauffläche ins Freie haben. Entscheidend ist dabei aber, dass Tiere in Einzelhaltung Sichtkontakt zu anderen Kälbern/Rindern haben. Die Liegefläche muss bis zum Alter von vier Monaten eingestreut sein. In Deutschland gilt letzteres nur in den ersten beiden Lebenswochen der Kälber, die EU schreibt überhaupt keine Einstreu vor. Die Einzelhaltung ist in Deutschland und der EU zudem während acht Wochen erlaubt, Sichtund Berührungskontakt zu anderen Kälbern müssen möglich sein. Die Einzelbuchten müssen in Deutschland mindestens 80 x 120 cm sein, in der EU gibt die Widerristhöhe des Kalbes die minimale Boxenbreite vor und die Körperlänge des Kalbes multipliziert mit 1.1 ergibt die minimale Länge der Box.
Deutsche Kälber auf Vollspalten
In der Deutschen Kälbermast ist die sogenannte Milchmast vorherrschend. Dabei kommen die Kälber im Alter von rund zwei Wochen auf den Mastbetrieb und werden vorwiegend mit Milchaustauschern oder Milchnebenprodukten gemästet. Zudem erhalten sie Stroh, Maissilage und Kraftfutter. Die Milch wird meist in einer zentralen Futter-Küche aufbereitet und mit Leitungen in die Futtertröge dosiert. Einzelhaltung ist in der Vormast üblich, erreichen die Kälber die sechste bis achte Lebenswoche, werden Gruppen gemacht. Die Kälbermast erfolgt von Beginn weg auf Vollspaltenböden, die oft aus Bongossi-Holz (extrem hart & widerstandfähig) bestehen. Nach 26 bis 28 Wochen werden sie geschlachtet, wobei die Fleischfarbe einen hohen Stellenwert bei der Bezahlung hat – je heller umso besser.
Oft bäuerliche Mast in der Schweiz
In der Schweiz werden die Mastkälber in den meisten Fällen auf Tiefstreue, vereinzelt in Boxenlaufställen gehalten. Mehr als 20 Prozent der Mastkälber haben zudem Zugang zu einem Aussenbereich. Da die Kälber bereits im Alter von maximal 160 Tagen geschlachtet werden, ist die Haltung auf Vollspaltenböden keine Diskussion (auch Lospa nicht). Die Höchstbestandsverordnung begrenzt die Grösse der Kälbermast-Betriebe auf 300 Plätze, in der Schweiz sind aber kleinstrukturierte, bäuerliche Kälbermasten üblich. Die Raufuttervorlage ist vorgeschrieben. Stroh ist dabei nicht ausreichend. Heu, Mais oder ein anderes gleichwertiges Raufutter muss ergänzt werden.
Weidemast und Mutterkuhhaltung
Im Gegensatz zum Milchviehbestand steigt der Mutterkuhbestand stetig an. Rund 124 000 Mutterkühe wurden zu Jahresbeginn gehalten. Durch die Agrarpolitik und den anhaltend tiefen Milchpreis geben viele Betriebe die Milchviehhaltung auf und setzen auf Mutterkuhhaltung oder anderweitige Weidemast. Dadurch verlagert sich in den Sommermonaten ein guter Teil der Rindfleischproduktion vom Stall auf die Weide.
EU: Hoher Grad an Integration
Die Kälbermast konzentriert sich in Deutschland auf den Nordwesten des Landes und ist stark integriert. Rund 300 Mastbetriebe mästen 320 000 Kälber, Betriebe unter 500 Mastplätzen sind unüblich, 1000er Ställe die Norm. Im Süden ist die vorherrschende Milchviehrasse das Fleckvieh und die Tränker von diesen Kühen sind ideal für die Grossviehmast. Kälbermast spielt somit eine untergeordnete Rolle. Rund eine halbe Million Milchrassen-Tränker werden von Deutschland nach Holland exportiert und dort gemästet. In Holland ist Integration ebenfalls Standard. Der holländische Konzern VanDrie Groupe versorgt Europa zu fast 30 Prozent mit Kalbfleisch, mehr als 1.5 Millionen Kälber werden durch diesen Integrator in Holland, Frankreich, Deutschland, Italien und Belgien gemästet, geschlachtet und verarbeitet. Der Konzern verfügt über Milchverarbeitungsbetriebe, Schlachtereien, Gerbereien und Futtermittelfirmen, die Kälbermäster (rund 1600 Betriebe) werden eng betreut.
Rindfleisch
In Deutschland und der EU regelt die Tierschutzverordnung zwar die Haltung von Kälbern (Rinder bis zum Alter von 6 Monaten), darüber hinaus gibt es in der Rindviehhaltung keine gesetzlichen Haltungsvorschriften. In der Schweiz gibt es hingegen detaillierte Haltungsvorschriften für sämtliche Rindviehkategorien und für alle Haltungssysteme (Liegeflächen, Liegeboxenabmessungen, Laufgang breiten, …).
Konzentration auf wenige Gebiete
Ähnlich wie die Kälbermast ist die Grossviehmast in Deutschland auf die Gebiete im Nordwesten konzentriert, hinzu kommt aber der Süden mit dem Bundesland Bayern. In Bayern ist in der Rindviehmast die Zweinutzungsrasse Fleckvieh stark vertreten, in den anderen Gebieten werden auch Milchrassen-Bullen gemästet. Die Mastdauer ist durchschnittlich länger als in der Schweiz, die Mastmuni erreichen ein Lebendgewicht von bis zu 740 kg und sind bei der Schlachtung bis zu zwei Jahre alt.
Bezüglich der Haltung gibt es in Deutschland ein vorherrschendes System: Die Haltung auf Betonvollspalten. Weiter gibt es Tretmistställe und auf Kleinbetrieben ist die Anbindehaltung noch vorzufinden.
In der Schweiz spielen Mehrflächenlaufställe die wichtigste Rolle, dabei haben die Tiere oft einen Tiefstreuebereich als Liegefläche, Liegeboxen sind auch anzutreffen. Über die Hälfte der Mastmuni-Ställe erfüllen die Tierwohlrichtlinien BTS und RAUS. Die Einflächenlaufställe mit Lospa-Böden sind im QM-Bereich anzutreffen.
Eingriffe am Tier
Seit dem Jahr 2005 dürfen in der Schweiz Kälber nur noch unter Schmerzausschaltung enthornt und kastriert (männliche) werden. Beim Enthornen dürfen die Kälber maximal drei Wochen alt sein und der Tierhalter muss einen Sachkundeausweis erbringen. Die Hornansätze müssen ausgebrannt werden, ätzende Substanze sind nicht erlaubt. Bei der Kastration dürfen die männlichen Kälber maximal zwei Wochen alt sein, auch hier ist ein Sachkundeausweis notwendig.
Auf Ebene der EU-Tierschutzverordnung gibt es keine Regelung zu den Eingriffen an den Tieren, es gelten die einzelstaatlichen Vorschriften. Diese erlauben beispielsweise in Deutschland folgende Eingriffe ohne Schmerzausschaltung: Enthornen (bis zur 6. Lebenswoche), Kastrieren (bis zur 4. Lebenswoche) und Coupieren des bindegewebeartigen Endstückes des Schwanzes von männlichen Kälbern unter drei Monaten (mit elastischen Ringen). Letzteres wird vor allem in der Grossviehmast beim Einstallen gemacht, da Schwanzspitznekrosen (Gewebe stirbt ab) in den Vollspaltensystemen oft anzutreffen sind. Mit dem Coupieren der Schwanzspitze kann dies verhindert werden. In der Schweiz ist dieser Eingriff verboten.
Kurz gelesen
Die Haltung von Mastvieh ist in Deutschland und der EU nur teilweise gesetzlich geregelt: Nur Kälber bis zum Alter von sechs Monaten werden dabei berücksichtigt. In der Schweiz gibt es gesetzliche Richtlinien, die eingehalten werden müssen – und zwar für alle Alterskategorien und Gewichtsklassen. Die in Deutschland verbreiteten Betonvollspaltenböden sind in der Schweiz seit 2008 verboten (mit Übergangsfrist bis 2013), die Tiere müssen eine weiche, verformbare Liegeunterlage haben. In der Schweizer Kälbermast ist die Haltung auf Vollspaltenböden komplett verboten, hingegen in Deutschland Standard. Was in der Schweiz bereits seit über zehn Jahren verboten ist, ist das Enthornen und Kastrieren von Kälbern ohne Schmerzausschaltung, in Deutschland ist beides ohne Schmerzausschaltung erlaubt, eine EU-weite Regelung gibt es in diesem Bereich nicht.
Die Inlandversorgung beim Rindfleisch beträgt 82 Prozent, Kalbfleisch stammt zu 97 Prozent aus der Schweiz. Rund die Hälfte des importierten Rindfleisches stammt aus Deutschland, anschliessend folgen das südamerikanische Uruguay, Österreich und Irland.