Das FiBL liefert mehr Informationen zur neuen Fristenregelung bei der Hoftötung.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert. Ziel ist, die Schlachtung für die Tiere möglichst schonend durchzuführen. Dazu wurden insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Zudem gelten erstmals Vorgaben für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie für die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
In Deutschland gibt es derzeit einen Überhang von rund 600'000 Schweinen. Um diesen nicht grösser werden zu lassen, müssten wöchentlich mindestens 20'000 bis 40'000 Schlachtungen mehr durchgeführt werden.
Die Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) wird umfassend überarbeitet. Um den Tierschutz weiter zu verbessern, sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen. Hinzu kommen erstmals auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Das BLV hat am 29. September 2020 die Vernehmlassung eröffnet.
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