Die revidierte Verordnung hat zum Ziel, Stress und Leiden für die Tiere weiter zu vermindern und das Tierwohl bei der Schlachtung besser zu gewährleisten. Die Verordnungsänderungen berücksichtigen unter anderem die Ergebnisse der 2018 und 2019 durchgeführten Analyse «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben». Da mehr als die Hälfte der Artikel angepasst wird, erfolgt eine Totalrevision der Verordnung.
Die Anpassungen setzen neue wissenschaftliche Erkenntnisse um. Dazu zählen Präzisierungen, die eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sicherstellen. Die Verordnung enthält auch grundlegende Neuerungen. Dazu gehören die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen. Neu ist auch die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern enthalten. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun so formuliert, dass künftig auch Gasgemische eingesetzt werden können, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt werden als CO2.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2021.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)